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der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Konkreter wird die Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
der Arbeitnehmerschaft und3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.Laut § 4 ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Vorschrift 2 vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben. Anschließend ist der ermittelte Umfang der Betreuungsleistung auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu verteilen.Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können weitere Aufgaben ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin. Insbesondere auf den 2. Absatz: "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher bestimmen; allerdings nur im Rahmen der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Dienste.Rechtliche Grenzen für das Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben sich aus höherrangigem Recht; hier aus § 8 Abs. 1 Satz 1 des ASiG.Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist allerdings nur insoweit eingeschränkt, als es die Anwendung ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 3635
Die Ersthelfer sind zu benennen.Grundsätzlich gilt nach § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und Ziff. 2.12 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention .Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 7 ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift "Befähigung für Tätigkeiten" bei der Übertragung von Aufgaben je nach Art ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
die staatlichen Vorschriften noch die der Unfallversicherer konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Der Arbeitgeber hat auch die für die betrieblichen Belange erforderlichen Fortbildungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermöglichen. Dies bedeutet ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Unserer Einschätzung nach, haben die Beschäftigten die Pflicht, sich zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen, außer sie sind z. B. körperlich nicht in der Lage dazu. Wenn möglich, sollte aber eine freiwillige Lösung gefunden werden.Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.(4) Ist nach Art des Betriebes, insbesondere auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer gemäß ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
Anforderungen an Art, Umfang oder Häufigkeit von Fortbildungsmaßnahmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Fortbildungsmaßnahmen für die betriebliche Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die „freie“ Entscheidung der Fachkraft für Arbeitssicherheit über Fortbildungsmaßnahmen ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Ja.Nach § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt Folgendes:„(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111