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Die DIN-EN 14144 regelt europaweit die Anforderungen und Prüfverfahren für Rettungsringe. Der Rettungsring muss immer griffbereit und einsatzbereit in einem Halter nach DIN-EN 14145 vorgehalten werden. Die Norm sagt nur aus, das Rettungsringe aufgrund behördlicher Vorschriften mit Leinen (30 m) auszustatten sind. Über die Art der Leinenaufbewahrung wird keine Aussage getroffen. In der Praxis hat ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 2208
Plattformen und Trägergeräte der DGUV Information 201-029 ist unter A. Plattform u. a. folgendes nachzulesen:"...ein umlaufendes,mindestens 1,00 m hohes Geländer mit Handlauf, Zwischenholm und Fußleiste, das eine den Einsatzbedingungen angepasste Festigkeit aufweist; Geländer siehe Abschnitt 10 der DIN EN ISO 2...."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
bei der Planung zu ermöglichen. (ArbStättV § 3a i.V.m. ASR A1.8 und DGUV Information 208-032, sowie DIN EN 14329 Kapitel 4.1). Dies resultiert aus der höheren Absturzgefahr und der erhöhten körperlichen Anstrengung bei Steigleitern gegenüber einer Treppe. Eine Treppe ist aus diesem Grund immer einer Leiter vorzuziehen.Für bestehende Anlagen ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung laut § 5 ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
Folgendes nachzulesen:"Zu § 8 Abs. 7:Siehe auch „Führerhausrichtlinien“ zu § 30 StVZO und DIN 30701 „Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen“.Hinsichtlich der Verglasung ist diese Forderung z.B. erfüllt, wenn für die Verglasung der Fenster und Türen Sicherheitsglas verwendet wird." ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 43583
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Nach § 1 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:1.Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,2.Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,3.Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte beschäftigt werden oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit dies erfordert. Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Pausenräume für Busfahrer werden hier nicht aufgeführt. Wobei zu beachten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Vorschrift 73 zum Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung aus: "(2) Versicherte haben sich auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung so zu verhalten, dass sie nicht gefährdet werden." Durchführungsanweisung zu § 30 Abs. 2: "Diese Forderung ist erfüllt, wenn Versicherte nicht 1. auf Schienenfahrzeuge aufsteigen oder von ihnen absteigen, 2. von Schienenfahrzeug zu Schienenfahrzeug ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
mit den entsprechenden Blättern (Anhängen) 1 bis 17 zu nennen (siehe auch § 22 StVO : Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist in § 23 zu den Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43825
mit dem Handy ohne Einschränkung erlaubt."§ 23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers" StVO (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ......... (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Bei der Verkehrsteilnahme sehen verkehrsrechtliche Vorschriften am Ende die Fahrenden in der Verantwortung. Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Unternehmer, die Fahrenden durch geeignete Maßnahmen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsaufgabe, sicher und ohne Dritte zu gefährden, täglich wiederkehrend ausüben zu können. Auf die DGUV Regel 114-601 – Branche Abfallwirtschaft Teil 1 ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023