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. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahmen des Nichtraucherschutzes und der Kennzeichnung, für diese Flächen nicht heranzuziehen.Im Betriebshof hat der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume (für seine Beschäftigten) bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine Bereitstellung ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Allgemeine Informationen zum Einsatz von Navigationsgeräten bietet die DGUV Information 211-031 "Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen" (zu finden unter www.dguv.de/publikationen).Spezielle Informationen zum Einsatz mobiler Navigationsgeräte finden sich in einer Pressemitteilung der DGUV vom 08.08.2011 mit dem Titel: "Risiko raus! ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 27299
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Die genannten Montagearbeiten sind bei schwerer See in der Regel nicht durchführbar. Dies gilt sowohl für Arbeiten an Deck als auch in der Maschine. Alle Teile und Werkzeuge an Bord eines Schiffes haben erhebliches Gewicht. Ist ein Kolben der Hauptmaschine zu ziehen, handelt es sich leicht um mehrere Tonnen Stahl. Diese Teile kommen bei Seegang sofort ins Schwingen und sind von Hand ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6880
Folgendes nachzulesen:"Zu § 8 Abs. 7:Siehe auch „Führerhausrichtlinien“ zu § 30 StVZO und DIN 30701 „Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen“.Hinsichtlich der Verglasung ist diese Forderung z.B. erfüllt, wenn für die Verglasung der Fenster und Türen Sicherheitsglas verwendet wird." ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 43583
. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Diese Vorschrift wird durch § 3 der DGUV Vorschrift 48 (bisher: GUV-V C 52) "Straßenreinigung" ergänzt ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
bei der Planung zu ermöglichen. (ArbStättV § 3a i.V.m. ASR A1.8 und DGUV Information 208-032, sowie DIN EN 14329 Kapitel 4.1). Dies resultiert aus der höheren Absturzgefahr und der erhöhten körperlichen Anstrengung bei Steigleitern gegenüber einer Treppe. Eine Treppe ist aus diesem Grund immer einer Leiter vorzuziehen.Für bestehende Anlagen ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung laut § 5 ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
, dass verkehrsrechtliche Vorschriften die Gestaltung der Arbeitsplätze regeln. D. h. die Arbeitsstättenverordnung ist - mit Ausnahmen der genannten Ausnahmen - für Transportmittel im öffentlichen Verkehr nicht heranzuziehen. Transportmittel, die von Beschäftigten benutzt werden, sind jedoch Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auf diese Arbeitsmittel finden die unter Nummer 1 des Anhangs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
ist, dass die Arbeitstättenverordnung nicht in Transportmitteln gilt, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).In der Niederlassung eines Busunternehmens oder in Busbahnhöfen sollte grundsätzlich ein Pausenraum ausschließlich für die Fahrer vorhanden sein. Es spricht somit nichts dagegen, wenn der Fahrer unterwegs seinen Bus als „Pausenbereich“ nutzt. Dies muss allerdings in einer ungestörten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
auch gelegentlich auf Wendeplatten. Diesen Aspekt greift auch die geltende Rechtssetzung auf und schließt dieses Fahrmanöver nicht kategorisch aus. Die im öffentlichen Verkehrsraum zur Anwendung kommende und bestimmende Straßenverkehrsordnung (StVO) führt in § 9 Abs. 5 aus:"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023
auf dem Fahrzeug erfordern.Behälterfahrzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Tankfahrzeuge, Silofahrzeuge, Saugfahrzeuge.Bei Sattelzugmaschinen, bei denen der Anschluss der Verbindungsleitungen von der Fahrbahn aus nicht möglich ist oder von denen aus Fahrzeugaufbauten, erforderlichenfalls auch Container, betreten werden müssen, ist diese Forderung z.B. erfüllt, wenn dafür ein besonderer ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Vorschrift 73 zum Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung aus: "(2) Versicherte haben sich auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung so zu verhalten, dass sie nicht gefährdet werden." Durchführungsanweisung zu § 30 Abs. 2: "Diese Forderung ist erfüllt, wenn Versicherte nicht 1. auf Schienenfahrzeuge aufsteigen oder von ihnen absteigen, 2. von Schienenfahrzeug zu Schienenfahrzeug ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550