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der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
für alle Räume festlegen, also auch für die Räume, in denen sich die Heimbewohner aufhalten. Dann wäre zumindest eine Regelung denkbar, dass nur in bestimmten Räumen überhaupt geraucht werden darf. D. h. auch Heimbewohner dürften nur in diesen Räumen rauchen. Es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass in den Räumen, in denen sich die Heimbewohner überwiegend aufhalten, nicht geraucht werden darf ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV beinhaltet in § 5 Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz Für diese Vorschrift gibt es keine Übergangsregelung, so dass sie grundsätzlich für alle Arbeitsstätten gilt. Schutzziel des § 5 ArbStättV ist es, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der § 5 ArbStättV greift ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Sofern in dem Mietshaus Arbeitsstätten eingerichtet sind, unterliegt das Gebäude grundsätzlich der Arbeitsstättenverordnung. Unter § 5 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen: Auf den Hausflur eines Mietshauses mit Arbeitsstätte wäre § 5 Abs. 2 ArbStättV anzuwenden, so dass hier der Nichtraucherschutz stark eingeschränkt ist. Sollte es sich um ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen" (§ 536c BGB). Für eine verbindliche rechtliche Bewertung der Situation sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen gerichtet werden. Dabei sind entsprechende Regelungen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
der vom Hersteller definierten Einsatzbedingungen vorausgesetzt werden, dass sie den Anforderungen an rauchfreie Arbeitsplätze, die im § 5, Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung definiert sind, genügen. Zertifizierte Systeme sind in einer Positivliste verzeichnet.Die Prüfungen von Nichtraucherschutzsystemen basieren auf dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Produktsicherheitsgesetz ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
gesundheitsgefährdende Stoffe bei der E-Zigarette entstehen und freigesetzt werden, können wir derzeit nicht treffen. Arbeitsschutzrechtlich kann die Frage, ob die Forderung des § 5 (1) Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, wonach der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134