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ist, das nicht Inhalt und Art der Aufgabenerledigung diktiert oder dominiert.Sollte Mischarbeit nicht möglich sein, so hat es sich bei der Pausenregelung im Bereich der Bildschirmarbeit bewährt, stündlich Pausen von 5 bis 15 Minuten vorzusehen. Die optimale Lage und Dauer dieser Erholungpausen sind von der jeweiligen Tätigkeit und Belastung am Bildschirmgerät abhängig. Diese Pausen sind Bestandteil der Arbeitszeit ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Auf Seite 38 ist zu der Mindestgröße der Monitore unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für normale Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung – wird mindestens ein 19“-CRT-Bildschirm oder ein 17“-LCD-Bildschirm empfohlen. Es ist notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
wird eine Arbeitsform verstanden, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit beispielsweise von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichteten Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeiten ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
wird eine Arbeitsform verstanden, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit beispielsweise von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichteten Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeiten ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit beispielsweise von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichteten Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeiten, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
abgebildet, in der der Zusammenhang zwischen Sehabstand und Bildschirmdiagonale dargestellt ist.Der Sehabstand muss der Sehaufgabe entsprechen und mindestens 500 mm betragen. Größere Sehabstände bis 800 mm können erforderlich werden bei Bildschirmen mit großen Anzeigeflächen oder bei Benutzung von mehreren Geräten. Um unnötige und belastende Akkomodationsvorgänge durch häufige Blickwechsel zwischen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
der Gefährdungsbeurteilung die ergonomischen Anforderungen des Arbeitsplatzes beurteilt und die hieraus resultierenden Maßnahmen umsetzt. Zudem sind die Arbeitnehmer in Bezug auf die ergonomisch richtige Arbeitshaltung und die Einhaltung von regelmäßigen Pausen zu unterweisen. Dabei kommt der Einhaltung von regelmäßigen Pausen neben der ergonomisch richtigen Körperhaltung eine besondere Bedeutung zu. Hinweise: Praktische ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
nach Feierabend außerhalb des Unternehmens, Arbeit zuhause ohne eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz usw.) unterliegt nicht der ArbStättV; es handelt sich dabei nicht um Telearbeit im Sinne der Verordnung. Mobiles Arbeiten ist vielmehr ein Arbeitsmodell, das den Beschäftigten neben der Tätigkeit im Büro noch Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zuhause oder unterwegs ermöglicht (ständige ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
der Arbeitgeber die Beschaffung der Bildschirmbrille den Beschäftigten, hat die Beschaffung während der Arbeitszeit zu erfolgen. Dabei ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber diesbezüglich wiederum Vorgaben zu der Frage, wann und wohin bzw. wie weit der Beschäftigte einen Optiker aufsuchen darf, machen kann. ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Der Einsatz von Headsets ist für die beschriebene Tätigkeit sinnvoll, gerade auch aus ergonomischen Gründen. Mit einem Headset können Sie beide Arme und Hände fürs Tippen, Zugreifen auf Informationen und Ausführen anderer Aufgaben einsetzen. Der herkömmliche Telefonhörer behindert den Aktivitätsradius des Benutzers und schränkt diesen in seinen Bewegungen und Fähigkeiten ein. Das Headset verlagert ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 13505
Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen, wobei die Breite und Tiefe des Arbeitsplatzes jeweils mindestens 1,00 m groß sein müssen. Entsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Großraumbüro um Bildschirmarbeitsplätze handelt. Folglich sind die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, geregelt unter Nummer 6 im Anhang der ArbStättV ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
. Zusätzlich muss sie einen ausreichenden Freiraum zur Auflage für Hände und Arme des Benutzers bieten und ihm Haltungswechsel ermöglichen. Die Tiefe der Arbeitsfläche ist abhängig von den erforderlichen Sehabständen, der Hand-/Armauflage, den Bautiefen der eingesetzten Geräte sowie dem Bein- und Fußraum. Ausreichend groß ist eine Arbeitsfläche, wenn ihre Maße mindestens 1600 mm x 800 mm (Breite x Tiefe ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
mit Kathodenstrahlröhre in Positivdarstellung eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 100 Hz empfehlenswert ist, 85 Hz sollen nicht unterschritten werden. Technologiebedingt bietet ein LCD-Bildschirm auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 60 Hz (in der Regel von den meisten Herstellern empfohlen) ein absolut flimmerfreies Bild.Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A6 - Bildschirmarbeit weisen wir hin. ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen v ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487