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Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
, dass aus gesundheitlichen Gründen die Bereitstellung von leicht erreichbaren Pausenräumen bei jeder Anzahl von Beschäftigten erforderlich ist. Dabei muss es sich um allseits umschlossene Räume handeln, in denen Gefahrstoffe weder aufbewahrt noch angewendet werden dürfen. Unter Punkt 5.1 Absatz 2 fordert die TRGS 530, dass in den Arbeitsräumen der Friseurbetriebe aus hygienischen Gründen weder gegessen, getrunken noch ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können....(5) Von Fußböden dürfen keine gesundheitlichen Gefährdungen und sollen keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen oder unzuträglichen Gerüche ausgehen. Unzuträgliche Gerüche und gesundheitliche Gefährdungen können beispielsweise ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Des Weiteren sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
Tageslichteinfalls (Anhang Nr. 3.4 Abs. 2), gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen (Anhang Nr. 3.5 Abs. 2) etc.).§ 4 Abs. 5 der ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen hat. Dies wird in Ziffer 5.4 Abs. 4 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 4.4 (ASR A 4.4 - Unterkünfte) nochmals ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
der Arbeitsplätze ausreichend.(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda) in der Nähe ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 (1) Anhang zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
können.""Anders als die Reinigung dient die Desinfektion der Beseitigung von Krankheitserregern." ..... "Allerdings werden durch eine Desinfektion nicht nur diese krankmachenden, sondern auch gesundheitlich unbedenkliche Keime abgetötet.""In privaten Haushalten sollten Desinfektionsmittel grundsätzlich nicht verwendet werden. ....... Aber es gibt auch Ausnahmefälle, in denen eine chemische Desinfektion sinnvoll ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 15157
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
muss in Arbeitsräumen, unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" führt zur Anforderung nach ausreichendem ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein. (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
“),- ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) und- gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“)."Unter Punkt 4.3 Zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche"(1) Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen. Sie dürfen z. B. nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.(2) Pausenbereiche müssen optisch abgetrennt sein, z ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643