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Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaf ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde und/oder den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Anforderungen an Fluchtw ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen gegen Absturz in einem Gefahrenbereich. Demnach ist der in Rede stehende Übergangsbereich baulich/technisch (zum Beispiel mit einer zur Dachfläche hin öffnenden Türe, die an den vorhandenen Seitenschutz anschließt) zu sichern.Ihr Lösungsvorschlag zur Sicherung des Überstiegsbereichs von Leiter zur Dachfläche in Form einer Kette in einem Abstand von 80 cm ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Die Wartung von Glatteismeldeanlagen in der Autobahnmitte fällt nicht unter die Definition von "Arbeitsstellen" der DGUV Regel 114-016 (bisher: BGR/GUV-R 2108) "Straßenunterhaltung", wenn es um die Sicherungsmaßnahmen geht. Deshalb gibt es keine spezielle Unfallverhütungsvorschrift bzw. -regel der Unfallversicherungsträger für solche Arbeiten. Es gelten aber die "Richtlinien für die Sicherung von ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14014
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen werden m ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
, Drucker) in einem gesonderten Raum mit ausreichender Lüftung ohne ständige Arbeitsplätze aufgestellt werden. Auch bei gelegentlichem Betrieb der Geräte ist auf ausreichende Lüftung zu achten. Abluftöffnungen sind nicht direkt auf die Beschäftigten zu richten, siehe auch (https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/computer_elektrowaren/laserdrucker.htm , https://www.bfr.bund.de/cm/343 ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung von ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Vorausset ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräume ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069