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sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
"Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Dort ist zur Größe der Kleiderschränke folgendes nachzulesen: "(2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Nach § 6 (1) ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume eine au ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 28727
mit Abfällen untersagt wird,– Erfrischungsgetränke so in der Nähe der Arbeitsplätze bereitgestellt bzw. aufbewahrt werden, dass ein Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht möglich ist."Punkt 5.6"5.6.1 Bauliche und technische Schutzmaßnahmen(1) Im Sozialbereich der Betriebshöfe sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Schutz- und Straßenkleidung und Waschräume ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
wird."Weiterhin lässt Absatz 10 zu, dass die lichte Mindestbreite des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten darf.Somit sieht die ASR A2.3 lediglich eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure an Türen ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 4747
neu bekannt gemacht worden sind." In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" Artikelnummer A225 des BMAS ist ab Seite 59 ff. noch folgendes nachzulesen:"Die Übergangsvorschrift in § 8 Absatz 1 Satz 1 der ArbStättV entstammt noch der ArbStättV aus dem Jahr 1975 (§ 56), die erstmals im Mai 1976 in Kraft getreten ist. Der § 56 der alten ArbStättV regelte in eingeschränkter Form den Bestandsschutz ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
und Tore".Unter dem Punkt 6 finden sich Anforderungen für die Sicherung gegen mechanische Gefährdungen.Weitere Informationen finden sich in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (z. B. DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände", DGUV Information 208-022 Türen und Tore")Unter Punkt 10 der DGUV Information 208-014 ist Folgendes nachzulesen:"Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 6334
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben, dazu zählen auch Paletten.Eine exakte Angabe der zulässigen Beladungshöhe oder Stapelhöhe kann es nicht geben, da diese- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt bzw. mit Wickelfolie gebunden)- von der Bodenbeschaffenheit- vom Lagerort (Halle oder F ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplät ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
". Die Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan finden sich in Abschnitt 10. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
Maßgebliche Arbeitsschutzvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die ArbStättV verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.Soll in einer Arbeitsstätte eine Betriebsfeier stattfinden, sind für die dort Beschäftigten vom Arbei ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
ASR A1.5 -Fußböden- konkretisiert.In der ASR A1.5 Nr. 4 Abs. 10 wird gefordert:"(10) In Bereichen, die im Rahmen ihrer üblichen Nutzung durchgehend begangen werden müssen, dürfen sich die Fußbodenoberflächen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung nicht so voneinander unterscheiden, dass es zu Stolper- und Rutschgefahren kommen kann.Dies kann gegeben sein, wenn sich angrenzende Fußbodenoberflächen ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Hierzu ist in dem Report Innenraumarbeitsplätze Kapitel 10 "Elektrostatische und elektromagnetische Felder" folgendes nachzulesen:"Personen können sich beim Bewegen oder durch Ladungsverschiebungen (Influenz) aufladen. Kleidungsstücke mit nicht ausreichender Leitfähigkeit begünstigen die Aufladung. Beim Berühren aufgeladener Gegenstände kann eine Aufladung auch durch Ladungsübertragung erfolgen." ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43009
verschmutzter Teppichboden entspricht sicherlich nicht den hygienischen Anforderungen. Sollte dieser nicht mehr zu reinigen sein - zumal über die Jahre auch die Rutschhemmklasse nachgelassen haben dürfte - ist der Teppich, unserer Einschätzung nach, auszutauschen. ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
. 2 Arbeitsschutzgesetz. Bei Beschäftigung von Jugendlichen (unter 18 Jahre) ist zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Die Anwendung des Arbeitsstättenrechts führt aber nicht zur Nichtanwendung der Schulbaurichtlinie. Vergleiche § 3a Abs. 4 Arbeitstättenverordnung. Die Schulbaurichtlinie regelt den Brandschutz und weitere sicherheitsrelevante Bereiche in Schulgebäuden. Sie gilt ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364