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Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenke ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden. Es ist also während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs die Anwesenheit eines anderen Fahrers freiwillig, während der restlichen Zeit jedoch zwingend erforderlich. Verlässt der zweite Fahrer 20 Minuten vor Fahrtende das Fahrzeug, ist nicht von einem Mehrfahrerbetrieb auszugehen und der 24 Stunden Zeitraum ist bei der Ruhezeit zugrunde zu legen. ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. In diesem Fall kann der Fahrer eine Ruhepause oder eine Fahrtunterbrechung einlegen, sofern ihm eine Schlafkabine bzw. ein Liegeplatz zur Verfügung steht (Artikel 9 Absatz 1). Zweitens: Wenn der Fahrer nicht ein Fahrzeug begleitet, sondern sich in einem Zug oder auf einem Fährschiff zu einem Ort begibt oder von einem Ort zurückkehrt ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
handeln Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein. Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
zusammenhängende Stunden betragen. Sie kann 3 Mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Ruhezeit kann auch in zwei Teilabschnitten genommen werden. Hierbei darf der erste Abschnitt 3 Stunden und der zweite Abschnitt 9 Stunden nicht unterschreiten.Am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, also nach spätestens 144 Stunden, hat der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. In jeweils 2 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
verfügen kann, wobei die VO (EG) 561/2006 nur noch zwei Formen der Ruhezeit anerkennt, nämlich die regelmäßige tägliche Ruhezeit und die reduzierte tägliche Ruhezeit. Eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ist definiert als Ruhepause von mindestens 11 Stunden oder eine in zwei Teilen genommene Ruhepause, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
. FahrtenschreiberNr.15)Wie können Durchsetzungsbehörden die Erfassung von Be- und Entladetätigkeiten durchsetzen, wenn für die Fahrer KEINE rechtliche Verpflichtung besteht, Be- und Entladevorgänge aufzuzeichnen?Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 165/2014Die zweite Generation intelligenter Fahrtenschreiber wird eine neue Funktionalität enthalten, welche den Standort des Fahrzeugs während Be ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 44132
-Stunden-Zeiträume wird in § 1 Absatz 4 FPersV abgewichen, wobei es jedoch bei den wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten bleibt. Diese könnten nach dieser abweichenden Regelung beispielsweise zunächst an den Anfang der ersten Woche und folgend an das Ende der zweiten Woche gelegt werden. Rechtsvorschriften: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Fahrpersonalgesetz (FPersG) Fahrpersonalverordnung (FPersV) Verordnung ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
von mindestens drei Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens neun Stunden umfassen muss.Tägliche LenkzeitDie tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in § 21a ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960