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Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten dieser Sp ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden.Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 13389
über die berücksichtigungsfreien Tage abstimmen. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, dass der Verleiher in Abstimmung mit dem Entleiher dem Leiharbeitnehmer die Bescheinigung ausstellt. Solange der Leiharbeitnehmer ein Fahrzeug des Entleihers führt, ist zu empfehlen, dass die Bescheinigung vom Entleiher ausgestellt wird.Auf die DGUV Regel 115-081 Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe ...
Stand: 29.12.2021
Dialog: 13411
, vorzulegen. Dieses richtet sich nach dem Fahrerlaubnisrecht.Im Antragsverfahren ist eine persönliche Identifizierung des Antragstellers erforderlich. Diese kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Aushändigung der Fahrerkarte erfolgen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel fünf Werktage. ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. In der Regel kann bei allen Beförderungen neuer Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen sind, von Überführungsfahrten ausgegangen werden. Danach sind Überführungsfahrten Fahrten mit dem Fahrzeug, die in der Hauptsache zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen und ohne Güter- bzw. Personenbeförderung durchgeführt werden.Die Überführung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
ist. Nur unter dieser Voraussetzung sind die drei Arten der Bereitschaftszeiten rechtskonform:1. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen.2. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen.3. Für Arbeitnehmer ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
der Sozialvorschriften befreit. Dies gilt ebenso für neue oder umgebaute Fahrzeuge, die allerdings noch nicht in Betrieb genommen worden sein dürfen. Als Probefahrt ist bspw. eine Fahrt zu bewerten, die getätigt wird, um Mängel festzustellen bzw. diesen nachzugehen, oder um eine Beseitigung eines Mangels zu überprüfen. In der Regel werden diese Fahrten von Fachpersonal durchgeführt. Bei einer Überführungsfahrt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
mit einer zHM von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht. Nutzen Fahrer ihr dienstliches Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 t zHM), um damit nach Hause zu fahren, findet die Ausnahmeregelung Anwendung ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
werden definiert in Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG:andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
sitzt und diesen nicht aktiv bei seiner Tätigkeit unterstützt, kann ein Zeitraum von 45 Minuten der „Bereitschaftszeiten“ dieser Person als „Fahrtunterbrechung“ angesehen werden. Die unter Drittens angeführte Regelung deckt sich im Wesentlichen mit der arbeitsschutzrechtlichen Auslegung, dass für Reisezeiten, bei denen ein Arbeitnehmer nicht selber fährt, diese Zeiten in der Regel ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
. § 5 Absatz 1 ArbZG regelt die tägliche ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, die nach der Beendigung der täglichen Arbeit zu beginnen hat. Das Arbeitszeitgesetz enthält zudem eine Regelung für eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, indem dort geregelt ist, dass sonntags von 0 bis 24 Uhr in der Regel nicht gearbeitet werden darf (§ 9 Absatz 1 ArbZG) bzw ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960