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Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Aus den Fahrpersonalvorschriften lässt sich keine Verpflichtung zur Neubeantragung einer Unternehmenskarte bei Standortwechsel oder Umfirmierung herleiten.Anders ist die Sache allerdings zu beurteilen, wenn die Umfirmierung mit einem Wechsel in der Rechtspersönlichkeit einhergeht, z.B. von Hans Meyer oHG zu Transporte Meyer GmbH, da dieses rechtlich einem Wechsel in der unternehmerischen ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 5266
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts.Das bedeutet, dass der Entleiher dem Leiharbeitnehmer die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage auszustellen hat. Im Zweifelsfall muss der Entleiher sich mit dem Verleiher ...
Stand: 29.12.2021
Dialog: 13411
Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Bezugnehmend auf die vorliegende Frage ist die "out of scope" Buchung unzulässig. Die Werkstatt muss sich für das Verbringen mit einer eigenen Unternehmenskarte in das Kontrollgerät einbuchen, und der Beschäftigte muss unter Verwendung einer (seiner) Fahrerkarte seine Tätigkeiten dokumentieren. Weiterhin sind durch die verbringende Werkstatt alle EG-rechtlichen Bestimmungen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Nein, die Fahrerkarte ist unabhängig vom Führerschein.Die Fahrerkarte wird auf Antrag erteilt. Antragsberechtigt ist man als Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis - nach Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).Die Fahrerkarte wird personalisiert ausgestellt und von den nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen ausgegeben. ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 3165
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
mit Bordmitteln.Nach geltender Rechtssprechung kommt es ausschließlich auf die Bauart des Fahrzeuges an, unabhängig davon, wozu es eigentlich verwendet wird. Somit können innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Standort des Unternehmens auch z. B. Neufahrzeuge transportiert werden. Gleiches gilt für Leerfahrten.Außerhalb des genannten Umkreises von 100 km sind die rechtlichen Bestimmungen der VO (EU) Nr. 165/2014 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.Zu den einzelnen Fragen:1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte? Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
der § 57a und 57b StVZO Anwendung. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in § 1 Abs. 9 und 10 FPersV. ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
als Bereitschaftszeit auf der im Fahrtenschreiber befindlichen Fahrerkarte des Beifahrers)Die voraussichtliche Dauer der Wartezeit muss dem Fahrer also spätestens unmittelbar vor Beginn des Zeitraums bekannt sein, andernfalls wäre es keine rechtskonforme Bereitschaftszeit und der betreffende Zeitraum wäre als Arbeitszeit anzusehen!Vor dem Hintergrund erfüllt eine qualifizierte Bereitschaftszeit die rechtlichen ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
vom 23. September 1972, Az: 4 AZR 562/91 Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das BAG hat im Urteil vom 28. Sept. 1972, Az: 5 AZR 198/72 Ruhepausen definiert als im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628