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der restlichen Zeit jedoch obligatorisch; (Artikel 4 Buchstabe o) Verordnung EG 561/2006, www.bag.bund.de ). Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der voran gegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben muss. Davon abweichend muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
Nach § 2 Abs 5 der Fahrpersonalverordnung - FPersV gilt:"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 5778
den EU- und den AETR-Ländern ist die Ortszeit entweder gleich der UTC-Zeit oder immer später.Für Deutschland gilt: UTC plus 1 Stunde. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland 17.00 Uhr (während der Winterzeit).Die Sommerzeit ist folglich UTC-Zeit plus 2 Stunden. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland während der Sommerzeit bereits 18.00 Uhr.Falls ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
mit Bordmitteln.Nach geltender Rechtssprechung kommt es ausschließlich auf die Bauart des Fahrzeuges an, unabhängig davon, wozu es eigentlich verwendet wird. Somit können innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Standort des Unternehmens auch z. B. Neufahrzeuge transportiert werden. Gleiches gilt für Leerfahrten.Außerhalb des genannten Umkreises von 100 km sind die rechtlichen Bestimmungen der VO (EU) Nr. 165/2014 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
gilt die für den Mehrfahrerbetrieb in Artikel 8 Absatz 5 in der VO (EG) Nr. 561/2006 genannte Regelung, dass abweichend von Artikel 8 Absatz 2 in der VO (EG) Nr. 561/2006 ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer nicht innerhalb von 24 Stunden, sondern von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben muss ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
der Sozialvorschriften befreit. Dies gilt ebenso für neue oder umgebaute Fahrzeuge, die allerdings noch nicht in Betrieb genommen worden sein dürfen. Als Probefahrt ist bspw. eine Fahrt zu bewerten, die getätigt wird, um Mängel festzustellen bzw. diesen nachzugehen, oder um eine Beseitigung eines Mangels zu überprüfen. In der Regel werden diese Fahrten von Fachpersonal durchgeführt. Bei einer Überführungsfahrt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - sind jedoch zu beachten. Die Ausnahme gilt aber nicht für einen angestellten Fahrer, denn dessen Haupttätigkeit ist das Fahren. Somit benötigt er laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eine Fahrerkarte und muss die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten einhalten sowie das EG-Kontrollgerät verwenden. ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit." Nach Artikel 8 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt:"Jede Ruhepause, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen." Gemäß Art. 8 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist bei der Inanspruchnahme der Aufteilungsmöglichkeit der wöchentlichen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
erbracht werden.Die Anerkennung beziehungsweise Beauftragung muss § 57b StVZO in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Nachweis hierüber darf nicht älter als drei Jahre sein.(§ 7 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 4 Abs. 3 FPersV)Der Schulungsnachweis nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 4 Abs. 3 FPersV darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Dies gilt auch bei Erneuerung ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 3195
. Die Bescheinigung ist vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom Fahrer zu unterzeichnen. Nach Ablauf der Mitführpflicht hat der Fahrer die Bescheinigung im Unternehmen abzugeben. Für das Fahren mit sog. schweren Fahrzeugen gilt das Gleiche. Hier ist eine Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder gemäß dem Europäischen ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)!Beispiel:"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
ist aber eine freiwillige Verplichtung zur Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrpersonals damit nicht ausgeschlossen.Aus Sicht des Unternehmers ist aus Gründen der Aufsichtspflicht (Haftung) diese Vorgehensweise sogar nachvollziehbar.Damit bei Mischverkehr (Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr) keine Missverständnisse bei einer Kontrolle auftreten, gilt es Folgendes zu beachten:Wird ein Fahrzeug im Linienverkehr bis 50 km ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524