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des Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen seiner Bestellung/Beauftragung zum Strahlenschutzbeauftragten kann generell gegeben sein und kann nur im Rahmen einer rechtlichen Prüfung dieses Einzelfalls, beantwortete werden.Diese Ausage trifft für den festangestellten Strahlenschutzbeauftragten, wie auch ggf. für Externe (hier der Gastwissenschaftler) zu. Hier kommt es also in jedem Einzelfall auf die Festlegungen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
Im § 211 des Strahlenschutzgesetzes ist festgelegt, dass die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, als Bestellung nach § 70 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes fort gilt.Durch die Änderungen im Strahlenschutzrecht ergeben sich damit keine Änderungen hinsichtlich der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten. Dies gilt sowohl für Strahlenschutzbeauf ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 42679
Da der Strahlenschutzverantwortliche derjenige ist, der die Strahlenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen hat, ist er grundsätzlich auch derjenige, der das Bestellschreiben unterschreibt. Allerdings kann er bestimmte Aufgaben und Pflichten (aber nicht die Verantwortung) anderen Personen übertragen. So gibt es beispielsweise in größeren Institutionen oder Unternehmen sogenannte ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 4904
und für den (human-, zahn-, tier-) medizinischen Bereich die jeweiligen Heilberufskammer.Werden Strahlenschutzbeauftragte durch den Strahlenschutzverantwortlichen bestellt, so sind deren Aufgaben und innerbetrieblicher Entscheidungsbereich schriftlich festzulegen. Falls der Strahlenschutzverantwortliche keinen Strahlenschutzbeauftragten bestellt, muss er selbst die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 8151
Befugnisse.Die Befugnisse des Strahlenschutzbeauftragten hat der Strahlenschutzverantwortliche in der Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten schriftlich festzulegen. Bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten sind dessen Aufgaben, dessen innerbetrieblicher Entscheidungsbereich, und die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Befugnisse schriftlich festzulegen (§ 31 Abs. 2 StrlSchV ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30526
dieser der dem Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesenen Pflicht, soweit ihm die entsprechenden Aufgaben und Befugnisse nach § 70 Abs. 2 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) schriftlich übertragen wurden, zu sorgen. Eine weitere Übertragung dieser Pflicht an Dritte, die keine Strahlenschutzbeauftrage i. S. des StrlSchG sind, ist deswegen unzulässig. Strahlenschutzbeauftragte aus dem ärztlichen Dienst dürfen somit ihre Pflichten ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18157
registriert ist.Der Verantwortliche kann den Strahlenschutzbeauftragten oder andere Personen schriftlich damit beauftragen, den Strahlenpass zu führen. Sie bekommen damit die Pflichten für die Führung des Strahlenpasses übertragen. Die Personen, die vom Verantwortlichen schriftlich bestimmt wurden, benötigen keine Fachkunde und unterliegen der Aufsicht durch den Verantwortlichen.Im § 174 StrlSchG ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 27908
Soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung notwendig ist, hat der Strahlenschutzverantwortliche (z. B. Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Institutsleiter) für die Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit Strahlenschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage ist § 70 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 5960
Wer Röntgeneinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung prüft oder erprobt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen (§ 22 Absatz 1 Nr. 2 Strahlenschutzverordnung).In Nordrhein-Westfalen z. B. sind die Bezirksregierungen (Dezernat 55) die zuständigen Behörden. Neben der Anzeige an sich benötigt die Behörde von den verantwortlichen Personen ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 6805
zutreffenderweise vom Anbieter aus dem Vertrag gestrichen wurde. Der Strahlenschutzverantwortliche hat für die Leitung oder Beaufsichtigung des Röntgenbetriebes eine erforderliche Anzahl von "fachkundigen" Strahlenschutzbeauftragten auszubilden und schriftlich zu bestellen. Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ...
Stand: 20.11.2017
Dialog: 13874
Vor Beginn einer Beschäftigung von Bezugspersonen ist zwischen dem Inhaber einer Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (z.B: Personaldienstleister) und dem Strahlenschutzverantwortlichen der Anlage oder Einrichtung (Entleiher), in der Bezugspersonen beschäftigt werden sollen, eine schriftliche Vereinbarung (Abgrenzungsvertrag) über die organisatorischen und administrativen Maßnahmen ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43701
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht in § 70 Abs. 1 StrlSchG vor, dass der Strahlenschutzverantwortliche die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Tätigkeit (z. B. des Betriebes von Röntgeneinrichtungen) erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen hat. Die erforderliche Anzahl ist im Gesetz nicht näher definiert, so dass grundsätzlich die Bestellung ...
Stand: 04.11.2019
Dialog: 4589
, die geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen prüfen, erproben, warten oder instand setzen. In dieser Anzeige wird bestimmt, dass Strahlenschutzbeauftragte - SSB schriftlich bestellt werden müssen. Es müssen die Fachkunden der SSB und ggf. weiterer Techniker nachgewiesen werden. Personen (sonst tätige Personen) die Tätigkeiten unter Aufsicht und Verantwortung eines Strahlenschutzbeauftragten - SSB ...
Stand: 05.09.2017
Dialog: 29906
Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen, wenn dies bei den beschäftigten Personen zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann (§ 26 StrlSchG).Da bei einer solchen Beschäftigung nicht sicher ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 22621
und bei Vollständigkeit bescheinigt.Nach Erhalt der Fachkundebescheinigung ist für eine rechtwirksame SSB-Bestellung die Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in NRW: die für den Firmensitz zuständige Bezirksregierung, Dezernat 55) unter Angabe der festgelegten Aufgaben und Befugnisse des SSB schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung ist die o. g. Fachkundebescheinigung beizufügen. Fordert die zuständige Behörde ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7832