Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ergibt sich mit dem Wegfall der RöntgenVO bzw. der Integration in die StrahlenSchVO an den Beauftragungen Änderungsbedarf?

KomNet Dialog 42679

Stand: 17.04.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

Favorit

Frage:

Wir haben Strahlenschutzbeauftragte nach RöntgenVO bestellt. Ergibt sich mit dem Wegfall/Integration des RöntgenVO in die StrahlenSchVO an den Beauftragungen Änderungsbedarf?

Antwort:

Im § 211 des Strahlenschutzgesetzes ist festgelegt, dass die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, als Bestellung nach § 70 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes fort gilt.

Durch die Änderungen im Strahlenschutzrecht ergeben sich damit keine Änderungen hinsichtlich der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten. Dies gilt sowohl für Strahlenschutzbeauftragte, die aufgrund § 13 der Röntgenverordnung bestellt wurden als auch für solche, die aufgrund von § 31 der "alten" Strahlenschutzverordnung bestellt wurden.