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Müssen Techniker, die in Zahnarztpraxen Röntgeneinrichtungen warten, Strahlenschutzkurse besuchen?
KomNet Dialog 29906
Stand: 17.02.2026
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler
Frage:
Müssen Techniker, die in Zahnarztpraxen Röntgeneinrichtungen warten, Strahlenschutzkurse besuchen? Die Techniker tragen Dosimeter, die vierteljährlich eingeschickt werden. Die Ergebnisse waren bisher immer negativ.
Antwort:
Sofern eine Firma oder ein Techniker einer Firma Tätigkeiten an einer Röntgeneinrichtung, die ihm nicht gehört bzw. für die er keine Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) besitzt, durchführt, muss eine Anzeige nach § 26 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG erfolgen.
Diese Anzeige legitimiert die Tätigkeit an einer "fremden" Röntgeneinrichtung. Der relevante § 26 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG ist für natürliche und juristische Personen bestimmt, die geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen prüfen, erproben, warten oder instand setzen. In dieser Anzeige wird bestimmt, dass die Strahlenschutzbeauftragten (SSB) schriftlich bestellt werden müssen. Es müssen die Fachkunden der SSB (bei Röntgeneinrichtungen, mit denen Menschen diagnostiziert oder behandelt werden, ein SSB mit Fachkunde R6.1 als Gesamtleitung und Vorort mindestens R6.2) nachgewiesen werden.
Personen (sonstig tätige Personen) die Tätigkeiten unter Aufsicht und Verantwortung eines SSB durchführen, müssen benannt werden. Eine Strahlenschutzanweisung beschreibt die Organisation des Strahlenschutzes, bezogen auf die Service-Firma und die durchzuführenden Tätigkeiten. Die erforderliche Ausrüstung muss vorhanden sein und es muss ein Abgrenzungsvertrag (Servicevertrag) geschlossen werden. Die Tätigkeiten und das Einsatzgebiet werden beschrieben und die Techniker, die im Kontrollbereich arbeiten, müssen dosimetrisch überwacht werden.
Es muss mindestens ein SSB mit der richtigen Fachkunde die Aufsicht vor Ort führen. Weitere sonstige Personen können im Rahmen ihrer Kenntnisse (Ein- und Unterweisung) unter Aufsicht und Verantwortung des SSBs tätig werden.