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In der berufsgenossenschaftlichen Regel "DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 -Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)- aufgeführt, dass Strahlmittel nicht mehr als 2 vom Hundert ihres Gewichts an freier kristalliner Kieselsäure enthalten dürfen. Als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2-Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
der Beschäftigten führen können. Sofern die Durchführung dieser Prüfung besondere Kenntnisse erfordert, über die der Arbeitgeber nicht verfügt, hat er sich dabei externen Sachverstands zu bedienen. Dies gilt insbesondere dann, wenn für eine sachgerechte Prüfung eine technische Erkundung (z. B. vor einem Altgebäudeabbruch, Industriebauabbruch, Deponiebetrieb, etc.) erforderlich wird.Die Tätigkeiten mit Asbest darf ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
unterscheidet:- Asbestzement als stark gebundenem Asbest = Gewicht über 1.400 kg/cbm bei 15% Asbestanteil- alle anderen Asbestprodukte, die als schwach gebunden gelten und Asbestanteile bis 100% aufweisenFür beide Asbestverwendungen gibt es umfangreiche Arbeiten und solche geringen Umfangs sowie Arbeiten geringer Exposition.Die Sachkundenachweise sind entsprechend gestaffelt:- TRGS 519 Anlage 4a gilt für alle ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Die Erklärung des Kunden nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 (Ausgangsstoff-VO) unterschreibt die zur Vertretung des potentiellen Kunden berechtigte Person.Es ist demnach diejenige Mitarbeiterin/derjenige Mitarbeiter des potentiellen Kunden, der von diesem mit der Abwicklung der Transaktion, also des Erwerbs von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Anhang I der Ausgang ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
werden.Im Gegensatz dazu dürfen vorher beschichtete Asbestzementflächen drucklos gereinigt und neu beschichtet werden unter der Bedingung, dass die alte Beschichtung noch geschlossen ist. Eine total abgewitterte Beschichtung (Schlagseite) zählt als unbeschichtet und darf nicht mehr gereinigt und beschichtet werden. Zusammenfassung:Überdeckungen sind verboten, Beschichtungen an vorher unbeschichteten ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Beispielen aus der DGUV Information 201-012 (früher BGI 664).Mit dem Bestehen der abzulegenden Prüfung darf der dann Sachkundige alle die Tätigkeiten durchführen, die in seinem Lehrgangszeugnis beschrieben sind. Dies kann durch einen Abgleich mit den Regelungen der TRGS 519 ermittelt werden. ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926