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zu schützen durch[...]2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und[...]"Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
mit der genannten Kennzeichnung in Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII Nummer 6 Spalte 2 Ziffer 3 sowie Anlage 7 dieses Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.(4) Die Absätze 1 und 3 gelten auch für private Haushalte."Hinweis:Umfassende Informationen finden sich in der "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" der BAuA, BBSR und UBA. ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
die Einstufung des gesamten Gemisches entsprechend Abschnitt 2.2 des SDB zugrunde zu legen. Wie oben bereits erwähnt, ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden. Bei der Gefährdungsbeurteilung entbindet dies zudem nicht davon, die anderen Abschnitte des SDBs auf relevante Informationen hin zu überprüfen. Beispielsweise Abschnitt 7 "Handhabung und Lagerung", sowie die Abschnitte 8, 9 und 11. Beispielsweise ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42753
wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen Rahmenbedingungen bei der Arbeit abhängig. Von hier aus können daher nur einige allgemein geltende Hinweise gegeben werden. Grundsätzlich muss jeder beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde (in NRW den regional zuständigen Bezirksregierungen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
des Entfernens. Eine Sanierung der Risse erscheint demnach als möglich, wenn die Vorgaben der TRGS 521 eingehalten werden.Für den Umgang mit "neuer" Mineralwolle gilt die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" mit den Bestimmungen der Nummern 4 und 5. ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
liegender Bauteile, Einrichtungen, Geräte oder Anlagen, 4. das Abwaschen und die Überholungsbeschichtung von Asbestzementprodukten mit vollflächig intakter Beschichtung an Außenwandflächen. Anderweitige Beschichtungsarbeiten von Asbestzementprodukten sind somit keine Instandsetzungsarbeiten und fallen unter das Verwendungsverbot des Anhangs II (zu § 16 Absatz 2) Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung.Im § 24 ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich gilt: BT-Verfahren, also emissionsarme Verfahren, sind 1:1 umzusetzen. Nur bei der exakten Umsetzung (1:1) der zugelassenen emissionsarmen Verfahren kann eine maximale Faserfreisetzung von 10.000 F/m³ angenommen werden.In Ihrem Fall handelt es sich nicht um Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Arbeiten ausschließlich an Asbestzement (2 Tage Dauer)- TRGS 519 Anlage 3 gilt für alle Arbeiten an allen Asbestprodukten (4 Tage Dauer)- TRGS 519 Anlagen 4b, 4c und 5 gelten für die Arbeiten geringen Umfangs und geringer Exposition, teilweise in Verbindung mit Asbestzement. Auf die DGUV Information 201-012 - Asbestarbeiten weisen wir hin.Bezüglich Ihrer Anfrage sehen wir, dass in aller Regel bei Abbruch ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
reicht die Angabe des Baujahrs aus.(3) Weiterreichende Informations-, Schutz- oder Überwachungspflichten, die sich für den Veranlasser nach anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte."Veranlasser ist in Ihrem Fall der Bauherr (Auftraggeber)."§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung(1) Im Rahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
sind vom Arbeitgeber festzulegen und umzusetzen, wobei die nach § 20 Absatz 4 GefStoffV bekannt gegebenen Regeln zu berücksichtigen sind.Eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065