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wichtig. Es soll eine Überfüllung ausgeschlossen und hiermit ein eventueller Austritt der Flüssigkeit verhindert werden. Je nachdem, um welchen Stoff es sich hierbei handelt, unter welchen Randbedingungen der Stoff eingelagert und gelagert wird, können sich hierbei Unterschiede im zulässigen Füllungsgrad des Behälters ergeben. Da man nicht abschließend alle Randbedingungen in der Technischen Regel ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
Abschnitt A 1.2 Nr. 6 der TRGS 510 in der Betriebsanweisung festzulegen ist, dass im Schrank keine anderen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen (wie z. B. Umfüllen,...) ist hier ausschließlich eine passive Lagerung zulässig. ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
sein.In einem Kühlschrank ist auf jeden Fall die unmittelbare Nähe gegeben und somit ist die Lagerung des Klebers nicht zulässig. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Insbesondere sind hier die unter Nummer 3 der TRGS 510 aufgezählten Aspekte zu berücksichtigen.Eine Pauschalaussage, ob die Lagerung zulässig ist und welche Nummern der TRGS 510 bei der Lagerung zu beachten sind, kann von uns nicht getroffen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 Ab ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt bleiben ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
an den Umgang mit leeren Gebinden sind in den jeweiligen Abschnitten genannt.Für entzündbare Flüssigkeiten gilt die Anforderung, dass entleerte oder teilentleerte Behälter hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie gefüllte Behälter zu betrachten sind (Abschnitt 12.1 Absatz 2). Lediglich bei der Berechnung zulässigen Lagermenge pro Lagerraum gilt die Erleichterung, dass für restentleerte Behälter nur 0,5 ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
der Beschäftigten oder anderer Personen führen können (z. B. Verkehrswege, Treppenräume).Außerhalb von „Lagern“ (z. B. im Arbeitsraum), dürfen Gefahrstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden. Der Tabelle 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen, bis zu welcher Mengenschwelle die Lagerung außerhalb von Lagern, jedoch grundsätzlich unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510, zulässig ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich sind auch Anga ...
Stand: 12.10.2023
Dialog: 43773
Wasserstoffperoxid“ nur mit Stoffen bestimmter Lagerklassen laut Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 zusammen gelagert werden. Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“:( https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html ) Eine Bestimmung zulässiger Lagerorte kann nicht pauschal vorgenommen werden, die Bandbreite ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Regel bietet eine Übersicht, ob und in welchen Mengen die Lagerung außerhalb von Lagerräumen zulässig ist.Die Lagerung sollte ferner nicht in Bereichen erfolgen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Es sollte eine ausreichende Lüftung im Lagerbereich gewährleistet sein. Ausgetretene flüssige Gefahrstoffe sind aufzufangen. Dies kann vorzugsweise mit Auffangwannen erfolgen.Auf die DGUV Regel 101-605 ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen nicht in den Anwendungsb ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Abschnitt 3 TRGS 510) müssen sie prüfen, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen in dem konkreten Fall ausreichend sind. Es ist denkbar, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen beschriebene Form der Lagerung zulässig ist.Zu Frage 2 ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549