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Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion der letzten Jahre klar wurde, dass eine genaue Abgrenzung über die damals genannten Bereiche Verkaufsraum, Flure, Kellerraum usw. unpraktikabel für eine klare Gefahrenabschätzung und folglich für eine konkrete Gefährdungsbeurteilung ist.Für die Gesamtgefahrenabschätzung ist daher Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510 ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten si ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Grundsätzlich dürfen im Arbeitsraum keine Gefahrstoffe gelagert werden.Lagern ist nach § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sams ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
in der genannten Anzahl und Größe notwendig ist, um den Fortgang der medizinischen Versorgung im zu erwartenden Notfall zu gewährleisten, dann handelt es sich um ein Bereithalten im Sinne der TRGS 745 und die Regelungen der TRGS 510 finden keine Anwendung.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind jedoch die Gefährdungen durch die Bereitstellung und Verwendung der Sauerstoffbehälter (oxidierende Eigenschaften ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
sind über einen Potenzialausgleich zu erden.Das Lagergut ist im Sicherheitsschrank geschlossen zu halten und erst vor der Entnahme -z.B. am Arbeitsplatz- zu öffnen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat ihr Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob in dem von ihnen geschilderten Fall ein Sicherheitsschrank –wie zuvor beschrieben- notwendig ist.Des Weiteren ist zu beurteilen, ob ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Zu Ihrer Frage, ob Schwefelhexafluorid (SF6) mit H280 einzustufen ist?:Grundsätzlich hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendige Informationen über Stoffe u. a. beim Lieferanten zu beschaffen und das Sicherheitsdatenblatt zu beachten (§ 6 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-).Stoffe, die nicht von einem Lieferanten eingestuft worden sind, beispielsweise ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
)oder gemäß TRGS 201 mit dem entsprechendem GHS-Piktogramm:GHS05 „Ätzwirkung“ bzw.GHS07 „Ausrufezeichen“zu kennzeichnen.Hinweis: Weitere Kennzeichnungen können auf Grund zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften und spezifischer Gefährdungen notwendig sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu werden auch in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
es: “Werden Tätigkeiten nach Ziffer 2 im Lager durchgeführt, sind diese separat in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu bewerten und die notwendigen Schutzmaßnahmen zusätzlich zu ergreifen...“Ziffer 2 bezieht sich also auf Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten im Lager, bei denen ein direkter Kontakt mit dem Gefahrstoff entstehen ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
Gefahrstoffe ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen für eine sichere Lagerung notwendig sind (vgl. Tabelle 1, Seite 3ff.). Zum anderen finden Sie die Informationen und Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 7) verschiedener Gefahrstoffe. Bei Gemischen ist letztlich entscheidend, wie die Einstufung (resultierenden Eigenschaften) des Gemisches sind (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank a ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
der TRGS 510 sind bei einer Lagermenge >20kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 11 und bei einer Lagermenge von >200 kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 6 zu berücksichtigen. Eine Lagerung in Sicherheitsschränken ist dort allerdings ebenfalls nicht vorgeschrieben. Zudem weisen wir darauf hin, dass eine mögliche Explosionsgefährdung (unter anderem um notwendige Abstände zu Gebäuden zu ermitteln ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
, H360D, H360FD, H360Fd, H360Dfliegt eine unmittelbare Nähe vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsätzlich sollen auch alle anderen Gefahrstoffe in getrennten Räumen aufbewahrt/gelagert werden; wenn aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig, sind diese zumindest durch einen horizontalen Abstand von mehr als 2 m zu trennen."Auf die Zusammenlagerungsverbote im Abschnitt 13 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778