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in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
) sind zusätzlich die Anforderungen der Abschnitte 6 bis 12 zu erfüllen.Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch Lagerabschnitte genannt. Bei der Lagerung im Freien können einzelne Lagerabschnitte neben der baulichen Abgrenzung auch durch geeignete Abstände voneinander getrennt werden, die die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
.In Abschnitt 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz ist in Absatz 2 nachzulesen:"Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
aufzunehmen. Hierzu zählen auch Container oder Schränke. Lagerabschnitt ist der Teil eines Lagers, der von anderen Lagerabschnitten oder angrenzenden Räumen1. in Gebäuden durch Wände und Decken, die die sicherheitstechnischen Anforderungenerfüllen, oder2. im Freien durch entsprechende Abstände oder durch Wändegetrennt ist. Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann ebenso angewandt werden.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
in Gefahrstoffcontainern zählt zum Anwendungsbereich der TRGS 510. Die TRGS 509 findet hier keine Anwendung.Es ist richtig, dass bei einer Gesamtlagermenge von mehr als 200 kg und weniger als 1.000 kg entzündbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behälter ein Abstand von mindestens 5 m von Gebäuden eingehalten werden muss.Hinweis: Werden entzündbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken gemäß Anhang 1 ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
unterschieden. Eine Getrenntlagerung wird erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren oder getrennte Rückhalteeinrichtungen und kann in einem Brandabschnitt stattfinden. Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.Neben der Zusammenlagerungstabelle sind jedoch weitere stoffspezifische Erkenntnisse ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
der TRGS 510 sind bei einer Lagermenge >20kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 11 und bei einer Lagermenge von >200 kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 6 zu berücksichtigen. Eine Lagerung in Sicherheitsschränken ist dort allerdings ebenfalls nicht vorgeschrieben. Zudem weisen wir darauf hin, dass eine mögliche Explosionsgefährdung (unter anderem um notwendige Abstände zu Gebäuden zu ermitteln ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
, H360D, H360FD, H360Fd, H360Dfliegt eine unmittelbare Nähe vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsätzlich sollen auch alle anderen Gefahrstoffe in getrennten Räumen aufbewahrt/gelagert werden; wenn aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig, sind diese zumindest durch einen horizontalen Abstand von mehr als 2 m zu trennen."Auf die Zusammenlagerungsverbote im Abschnitt 13 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
auch hier die grundsätzlichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bei der Lagerung gemäß den Nummern 4.1 und 4.2 der TRGS 510 zu treffen. Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls festzulegen, da es auch bei geringen Mengen zu entsprechenden Gefährdungen kommen kann. Die TRGS 510 empfiehlt bereits bei Mengen unter 20 kg, dass für die Lagerung leicht entzündbarer Flüssigkeiten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,2. Rückhalteeinrichtungen, z.B ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ausdrücklich vor.Ist sichergestellt, dass nur Altöle bekannter Herkunft (z. B. unmittelbar aus dem Motor) gelagert, abgefüllt oder befördert werden, gelten die Vorschriften für Anlagen für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C und ≤ 370 °C. Bei diversen Instandsetzungsarbeiten fallen geringe Mengen Ottokraftstoff an – z. B ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, gilt die Nummer 1 des Anhang 1 der GefStoffV, insbesondere:Die Mengen an Gefahrstoffen sind im Hinblick auf die Brandbelastung, die Brandausbreitung und Explosionsgefährdungen so zu begrenzen, dass die Gefährdung durch Brände und Explosionen so gering wie möglich ist. (Abschnitt 1.2 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549