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Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
auch nicht immer das Maß der notwendigen Ermittlungspflicht wiedergeben.Da der verantwortliche Arbeitgeber bisher schon verpflichtet ist, im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung die richtige Absaugleistung zum Schutz seiner Beschäftigen zu ermtteln, wird sich dies sicherlich nicht durch Wegfall der Daten ändern. Vielmehr ist die Aufforderung gestärkt worden, diese individuell zu bestimmen ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
- und Explosionsgefährdungen sind hier insbesondere in Anhang I Nummer 1 GefStoffV beschrieben.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbst festzulegen. Dabei hat er die Regeln und Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe zu berücksichtigen (§ 7 Absatz 2 GefStoffV). Für Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
beschrieben und liegt kein Sachverständigengutachten vor, ist der Schrank außer Betrieb zu nehmen, da andernfalls der Arbeitgeber im Schadensfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Desweiteren ist auch davon auszugehen, dass kein Sachversicherer eine solche Lagerung versichern wird. ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
die dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein."Wie die Gasflaschen konkret zu lagern sind, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Auf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
sind mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu begegnen.Nach § 8 Abs. 5 GefStoffV hat der Arbeitgeber Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" näher konkretisiert.Für den vorliegenden ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
sind über einen Potenzialausgleich zu erden.Das Lagergut ist im Sicherheitsschrank geschlossen zu halten und erst vor der Entnahme -z.B. am Arbeitsplatz- zu öffnen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat ihr Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob in dem von ihnen geschilderten Fall ein Sicherheitsschrank –wie zuvor beschrieben- notwendig ist.Des Weiteren ist zu beurteilen, ob ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
"Schweißtechnische Arbeiten" sind zudem zu beachten, insbesondere die des Absatz 3."(3) Bei Arbeitsunterbrechungen und vor Arbeitsende sind die Ventile an Druckgasflaschen und Gasentnahmestellen zu schließen (nicht nur Ventile der Druckminderer schließen!)."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Hierbei ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221