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Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder die Zubereitung als gefährlich oder persistent, bioakkumulierbar, toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar eingestuft werden. Die Verantwortung für den fachlichen Inhalt des SDBs trägt der Importeur. Der Hersteller oder Importeur verpflichtet sich im Stoffsicherheitsbericht, dass die Expositionsszenarien für die identifizierten Verwendungen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Da es bei der Weiterverarbeitung des Gemischs bei teils unbekannter Zusammensetzung zu unerwünschten und gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann, ist so ein Vorgehen nicht ohne zusätzliche Kommunikation zwischen den Akteuren innerhalb der Lieferkette zulässig. Der nachgeschaltete Anwender muss vor der Weiterverarbeitung des Produktes sicher stellen können, dass die beabsichtigte Verwendung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42408
und Sicherheitshinweise. An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen farbigen Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in schwarz-weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten.Für Gemische sind auf der Grundlage ihrer Einstufung zumindest die zutreffenden Symbole, Gefahrenbezeichnungen, Risikosätze und Sicherheitsratschläge anzugeben ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 43643
für Fertigarzneien auch keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand von Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen können z.B. Apotheker und Ärzte fachkundig beraten." (DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus") Weitere Informationen sind unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ/FAQ_node.html zu entnehmen. Die chemikalienrechtlichen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
nach Anhang 2 der TRGS 201 angewendet werden. Mit der Erhöhung des Lösemittelanteils in Druckfarben stellen Sie ein neues Gemisch her, das sich in seinen gefährlichen Eigenschaften von der Ausgangsfarbe unterscheidet. Diese neuen Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln. Anhand der Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern der Ausgangsstoffe sollte eine Einstufung nach CLP-Verordnung ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
zu kennzeichnen. Für Rohrleitungen für Stoffe und Gemische im Produktionsgang gilt Nummer 4.5.4.(2) Die Kennzeichnung ist bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen anzubringen, ins-besondere dort, wo Beschäftigte Tätigkeiten durchführen oder wo eine erhöhte Verwechslungsgefahr herrscht. Dies sind beispielsweise Armaturen, Schieber, Anschluss- und Ab-füllstellen sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
zur Verfügung stellen, da das Gemisch bereits in Verkehr gebracht wurde. Die Ausnahme des Artikels 31 (9) der Verordnung (EG) 1272/2006 gilt selbstverständlich weiterhin: Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich, a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden; b) sobald ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
an, bei denen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss.Bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff handelt es sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens um zwei unterschiedliche Stoffe bzw. Gemische, für die der Lieferant jeweils ein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen muss, sofern mindestens ein Kriterium gemäß Artikel 31 Abs. 1 REACH-VO erfüllt ist.Für das Gemisch, welches erst ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
Grundsätzlich ist es im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert, wenn die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente auf der Verpackung denen im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) entsprechen. Zum Teil müssen diese auch gleich sein, allerdings gibt es Ausnahmen. Da ein Händler nicht verpflichtet ist einem privaten Endverbraucher ein SDB zur Verfügung zu stellen, muss er dennoch dafür ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Exposition sowie der Eigenschaften der verwendeten oder frei gesetzten Gefahrstoffe. (7) Sind Handlungsempfehlungen nach Nummer 6.1 Absatz 5 Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, müssen die Angaben nach Absatz 3, die aus den Handlungsempfehlungen hervorgehen, nicht erneut aufgeführt werden. Es genügt ein Verweis auf die Handlungsempfehlungen. (8) Es wird empfohlen, die Dokumentation ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
dem Arbeitgeber auf Anfrage die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über die Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen (…)“, d.h. die Verpflichtung zur Übermittlung von sicherheitsrelevanten liegt letztlich auf Seiten des Lieferanten. Das in der Anfrage genannte Schweißrauchdatenblatt in Anlehnung an DIN EN ISO 15011-4, das als Informationsträger in Anlage 6 der Technischen Regeln ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
. Die Einstufung ist nicht trivial und ausschließlich von fachkundigen Personen zu erstellen. Der Lieferant des Konzentrates muss für die Sprühflasche, die der private Anwender selbst befüllt, kein Etikett zur Verfügung stellen. Es gibt auch keine Regelung, die zu einer Kennzeichnung von im Haushalt verwendeten gefährlichen Stoffen oder Gemischen verpflichtet. Wenn beispielsweise ein privater Endverbraucher ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247