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Eine Ausnahmeregelung für den Export ungekennzeichneter, als gefährlich eingestufter Gemische sieht weder die Zubereitungsrichtlinie (Richtlinie 1999/45/EG) noch die CLP Verordnung (VO (EG) 1272/2008) vor. Die ungekennzeichneten Kartuschen würden es erst gar nicht durch den Zoll schaffen. Sobald eine Kartusche aus der Versandpackung entnommen wird, wäre unklar was sie beinhaltet und somit ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
(EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) und auch bei Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) um Verordnungen der europäischen Gemeinschaft handelt. Diese Regelungen finden in der USA keine Anwendung. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und basiert auf dem UN-GHS. Das UN-GHS muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in der EU ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...
Stand: 16.06.2021
Dialog: 43546
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
für eine unzureichende Einstufung oder Kennzeichnung vorliegen. Eine Übersicht über verfügbare Informationsquellen zu Einstufung und Kennzeichnung enthält Anhang 1. Für die Einstufung, insbesondere von Gemischen ist ein gegenüber der CLP-VO vereinfachtes Verfahren möglich (siehe Anhang 2)."Folgende Absätze, unter dem Punkt 4.3, sind besonders relevant:"...(4) Eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten enthält ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
zu stellen.Adressat des Sicherheitsdatenblattes ist ausschließlich der gewerbliche Anwender. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn SDBs auch der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Online Shops angeboten werden.Zusätzlicher Hinweis: Bei gefährlichen Stoffen und Gemischen, die in Online Shops angeboten werden ist Art. 48 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu beachten. Für gefährliche Gemische ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird (Artikel 31 Ziffer 4).Das bedeutet, dass jeder Lieferant in der Lieferkette zur Weitergabe des Sicherheitsdatenblattes verpflichtet ist. Für private Endverbraucher gilt der genannte Artikel 31 Ziffer 4 Verordnung 1907/2006. Weitere Informationen zu der Thematik sind den FAQ zum Sicherheitsdatenblatt unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in Schwarz-Weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten. Die gemäß Artikel 25 und Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geltenden Kennzeichnungselemente sind anzugeben.“In dem genannten Artikel 25 der CLP-Verordnung heißt es wiederum explizit unter Absatz 3, dass weitere Informationen ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
, wie zum Beispiel Schutzausrüstung, Betriebsanweisung und Unterweisung den sicheren Umgang sicherzustellen.Dies gilt nach § 2 (1) Nr. 4 für alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.Die Einstufung nach CLP ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
Grundsätzlich sind alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung, welche die Lötpaste unmittelbar enthält, anzubringen (Art. 31 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)).Wenn dies aufgrund der Gestalt, Form oder Größe der Verpackung nicht möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob alle Kennzeichnungselemente auf einem Faltetikett, Anhängeetikett oder einer äußeren ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43878
vorgenommen werden, sind dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen und durch die Angabe „überarbeitet am (Datum)“ zu kennzeichnen. Die Lieferanten haben das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren sobald neue Informationen vorliegen. Um durchgeführte Aktualisierungen nachzuvollziehen kann es sinnvoll sein, die Vorgängerversionen zu archivieren.Die EU-GHS (CLP) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597