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zum Umgang mit Diisocyanaten nachweisen. Genaueres zu dieser Ausbildung, z. B. durch wen diese erfolgen kann, wird durch den Beschränkungseintrag nicht vorgegeben. Einige Verbände, die Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen, bieten auch spezielle Unterlagen für Trainerschulungen an. Die Ausarbeitung von weiteren Trainerschulungen durch weitere Verbände oder Unternehmen ist ebenso denkbar ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 43759
Gemäß § 22 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "Chemikaliengesetz - Tätigkeiten" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig"[...]24.entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in der vorgeschriebenen Weise zugänglich gemacht wird,25.entgegen § 14 Absatz 2 S ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 12383
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder d ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme de ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
DIN-Normen "müssen" nicht erfüllt werden, sofern nicht direkt in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird."DIN-Normen müssen nicht zwangsläufig angewendet werdenDIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht ...
Stand: 24.11.2024
Dialog: 44044
Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit e ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus. Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", insbesondere Kap. 6.2Der Umfang der Unterweisungen gemäß § 12 "Unterweisung" des ArbSchG sollte im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auch entsprechende Hinweise zum Umgang bei Stoffen mit geringer Gefährdung enthalten. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
durchgeführt werden können. Gefährliche Arbeiten können z.B. sein: - ....... - Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen, - .... - Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z.B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien."Eine Definition für gasgefährdete Bereiche findet sich im Arbeitsschutzrecht nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Bereiche möglicher ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 11172
. Abschnitt der GefStoffV), hierzu gehört das Führen eines Verzeichnisses über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Informationen zu Gefahrstoffen in kosmetischen Mitteln, zum Umgang mit kosmetischen Mitteln und zum Gefahrstoffverzeichnis gibt es bei der Berufsgenossenschaft BGW. ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
zu Stoffen bzw. zu Ergebnissen von Ersatzstoffprüfungen gemacht sind, kann sich der Arbeitgeber auch nicht auf entsprechende Ergebnisse verlassen. Dementsprechend ist auch in Laboren bei Laborversuchen vor dem jeweils ersten Umgang mit Gefahrstoffen und danach im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle regelmäßig wiederkehrend eine Substitutionsprüfung vorzunehmen und in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
der Gefährdungsbeurteilung auch entsprechende Hinweise zum Umgang bei Stoffen mit geringer Gefährdung enthalten. Auf die "TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", insbesondere das Kap. 6.2 "Tätigkeiten mit geringer Gefährdung", weisen wir hin. ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
„Sicherheitstechnische Kenngrößen für Stäube bzw. explosionsfähige Staub-Luft-Gemische sind quantitative Aussagen über Stoffeigenschaften, die für die Beurteilung von Explosionsgefahren maßgebend sind. Sicherheitstechnische Kenngrössen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine physikalischen Konstanten. Sie hängen vom Bestimmungsverfahren ab und gelten meist nur für atmosphärische Umgebungsbedi ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 43971