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den § 22 StVO verstoßen.Zusammenfassend gesagt, eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte.Übernimmt der Fahrzeugführer aber z.B. eine verplomte Wechselbrücke und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung, dann kann sich seine Verantwortung aus § 23 "Sonstige ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
dieser Person und Übertragung der o.g. Aufgaben hat der Arbeitgeber gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes besonders auf Eignung und Befähigung dieser Person zu achten. Über diese Arbeitsschutzrechtlichen Grundsätze hinaus stellt auch das Straßenverkehrsrecht Anforderungen an die gemeinsame Verantwortung der Beteiligten. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu unterstreichen, fordert ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
. B Überladung, ungeeignetes Fahrzeug/Anhänger) muss die Beladung abgelehnt werden. Hier ist die Rückendeckung der Marktleitung von großer Bedeutung. In der Verantwortungskette kann sich diese nicht aus der Verantwortung stehlen und sollte somit im eigenen Interesse das Thema Ladungssicherung ernst nehmen. ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Stellen (z.B. Kammern, Verbände, Gewerkschaften etc.) geklärt werden. KomNet als Beratungsinstitution des Arbeitsschutzes kann dazu keine Auskunft geben. Zur Frage 4: Ladungssicherung wird in der VDI 2700 allgemein angesprochen (s. a. Beschluss des OLG Koblenz vom 06.09.1991, Az: 1 Ss 265/91. Die öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeiten sind geregelt in: Fahrer: §§ 22,23 StVO Verlader: § 22 StVO ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964