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.die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Abschnitt 1.3.3 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden."zu 1In § 8 der GbV in Verbindung mit Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADR wird festgelegt, welche Pflichten der Gefahrgutbeauftragte nach dem Gefahrgutrecht zu erfüllen hat. In Unterabschnitt 1.8.3.3 steht u.a., dass der Gefahrgutbeauftragte unter der Verantwortung ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR gilt folgendes: Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern die mit der B ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben. Diese gefahrgutrechtliche ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
wird. Handelsnamen dürfen dabei nicht benutzt werden. Im Kapitel 3.1 und 3.2 Tabelle A des ADR sind die offiziellen Benennungen für Gefahrgüter darunter auch viele reine chemische Stoffe festgelegt. Bei Verwendung verschiedener Sprachen können nach unserer Auffassung die Synonyme jedoch nicht gleichlauten. So heißt Kalium in Englisch "Potassium" oder Quecksilber "Mercury". ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
an die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht/ADR die Beförderungskriterien für den Einzelfall festgelegt werden. Dabei muss selbstverständlich auch die Sturz-/Unfallgefahr der Zweiräder verstärkt mit berücksichtigt werden. Nach § 3 ArbSchG gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Verpflichtung die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
des RID für die Entladung eingehalten worden sind.(4) Der Empfänger in der Binnenschifffahrt darf, wenn die Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADN aufzeigt, dem Beförderer den Container, das Fahrzeug oder den Wagen erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist."In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) finden sich hierzu noch ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
für limited quantities) bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in ein Versandstück (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen:Das für die Innenverpackung maximale Nettogewicht - wie in ADR 3.2. Spalte 7a festgelegt - muss eingehalten werdenDie gesamte Bruttomasse darf 30 kg für zusammengesetzte Verpackungen und 20 kg für Trays ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung; " Fazit:Welche Bestimmungen gelten? / Welche Mengen dürfen mitgeführt werden?Die Höchstmenge der Gefahrgüter, die mitgeführt werden, dürfen die Mengengrenzen, die nach ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegt sind nicht überschreiten. Die Obergrenze je Verpackung ist dabei auf maximal 450 Liter zu begrenzen und es sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
werden im Unterabschnitt 6.1.3.1 ADR genannt, und sollen bei einem Fassungsraum der Verpackung bis zu 30 l/kg mindestens 6 mm, darüber hinaus mindestens 12 mm betragen. Der Arbeitgeber hat nicht nur durch "Augenscheinnahme" mittels einer Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr bei der Krankenhaus- und OP-Wäsche zu ermitteln. § 6 BiostoffV führt hierzu folgendes auf: "Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Die Angabe „450 Liter je Verpackung“ in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ist eine Angabe der tatsächlich eingefüllten Menge unabhängig vom Fassungsraum der Verpackung (siehe auch Erläuterung zur Gesamtmenge in Absatz 1.1.3.6.3). Allerdings dürfen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit nicht überschritten ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
notwendig sind. Des Weiteren ergeben sich für ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN-Nummer 3291 zugeordnet sind, weitere Verpackungsanweisungen aus dem Teil 4 des ADRs. Als Beispiel sei hier die Verpackungsanweisung P 621 genannt. Bedingt durch diese Anweisung können sich weitere Kennzeichungsvorschriften ergeben. ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,b. zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,2. zwei Unterlegkeile beia. drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,b. Sattelanhängern,c. Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
zur Durchführung der GGVSEB zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c1-4 Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c u. a.:1-4.1 (S) Beförderungen gefährliche Güter im Straßenverkehr in:– Werkstattfahrzeugen,– Fahrzeugen mit Reservemengen von Stoffen für Straßenmarkierungsgeräte.+Wenn die oben gennanten Bedingungen eingehalten werden, fällt der Transport der Spraydose unter die Freistellungen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
allgemeinen Sicherheitsvorschriften entsprechend § 4 GGVSEB, zu denen auch die von Ihnen angefragten Sicherheitshinweise zählen, sollten zur Erzielung eines hohen Sicherheitsniveaus jedoch bei jeder Beförderung beachtet werden.Hinweis:Auf die Sicherheitshinweise des Industriegaseverband zum Thema "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434