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auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können." ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391
Vorhandensein von Hepatits B und C sollte berücksichtigt werden.Beispiele für freigestellte veterinärmedizinische Proben sind:• Erforderliche Proben zur Kontrolle der Organfunktionen, wie Herz-, Leber- oder Nierenfunktion, von Tieren mit nicht ansteckenden Krankheiten• Biopsien zur Feststellung von Krebs (zum Beispiel Schnellschnitte)• Feststellung von Antikörpern in Tieren• Proben, die zur routinemäßigen TSE ...
Stand: 06.05.2021
Dialog: 42787
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
-Durchführungsrichtlinien (RSEB) zu diesem Thema weitere Informationen genannt. Aber Ausdünstungen/Gerüche von Chemikalien können z. B. durch ihre Gesundheitsgefährdung, brandfördenden Eigenschaften etc. zu einer konkreten Gefahr werden. Letztendlich liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Anwendung des Unterabschnittes 1.1.3.5 ADR beim Absender, Verlader und Beförderer. Zur Rechtssicherheit des Begriffes leer ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
und Kondensatoren in Beförderungsmitteln befördert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer Mindesthöhe von 800 mm ausgerüstet sind, welche saugfähiges inertes Material in einer mindestens für die Aufnahme des 1,1fachen Volumens jeglicher freien Flüssigkeit ausreichenden Menge enthält. Eine mögliche Alternative ist die Anwendung der IBC02. Dadurch sind metallene IBC (31A, 31B und 31N), starre ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
finden die Vorschriften des ADR keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR. Die Beförderungseinheit ist nicht zu kennzeichnen und es muss kein Beförderungspapier erstellt werden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
, dass ein Versandstück das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Grossverpackung oder dem Grosspackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt ist.Die eigentliche Verpackung des Kraftstoffadditiv ist nach den Vorgaben des Artikel 33 der CLP Verordnung zu kennzeichnen.Hinweis:Bei Anwendung der Freistellungen nach Kapitel 3.4 sind folgende Vorschriften des ADR weiterhin ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt. "Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind: - Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
der Verlader die Vorschriften über die Beladung und die Handhabung nach Kapitel 7.5 ADR (z.B. Ladungssicherung) zu beachten.Eine Ausnahme gibt es bei den Freistellungen gemäß Abschnitt 1.1.3 ADR.Hier heißt es im Unterabschnitt 1.1.3.1, dass die Vorschriften des ADR/RID keine Anwendung bei der Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, finden.Voraussetzung ist, dass diese ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
ist ein Beförderungspapier bei dem Transport gem. 1.1.3.6 zu erstellen und mitzuführen. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1.). Dort heißt es: 1. Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden. Hinweis: Auf die Ausnahme 18 der Gefahrgut ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
auszustatten.f) Während des Beladens oder Entladens muss der Motor abgestellt werden.g) Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss ihrer Verantwortlichkeit und Funktionen nach eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten.Um Detailfragen der Beförderung bzw. zur Anwendung der Handwerkerregelung zu klären, ist es grundsätzlich empfehlenswert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“ Die hier genannte Frist hat Bedeutung für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung, nicht hingegen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380