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dieser Verordnung ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer (Kunden) zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.Die Pflichten, die sich für den Verlader daraus ergeben, werden in § 21 GGVSEB näher genannt. Hier heißt es u. a., dass der Verlader im Straßenverkehr den Fahrzeugführer schriftlich auf das gefährliche Gut hinzuweisen hat.Des Weiteren hat ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
durch Landwirte für die eigene Verwendung oder – Lithiumbatterien (Ersatzbatterien), die zum Betrieb seiner Maschinen und Geräte benötigt werden (siehe auch Nummer 1-4.5 der RSEB), sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt."Sollten die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) nicht in Anspruch genommen werden können, dann besteht die Möglichkeit ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
von Arbeitsgeräten oder – Mitteln zur Schädlingsbekämpfung durch Landwirte für die eigene Verwendung, sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt Unabhängig von der „Handwerkerregelung“ können Sie die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen. Die Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6 führt dazu das nicht alle Vorschriften des ADR angewendet werden müssen, wie z.B ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und o ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind, wenn:– si ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese si ...
Stand: 20.08.2021
Dialog: 12018
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
gefährlicher Güter ist nicht erforderlich, wenn die Beförderung - wie oben beschrieben - durchgeführt wird.Wird eine Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchgeführt, ist der damit beauftragte Mitarbeiter zu unterweisen (Unterabschnitt 1.3.2.3 ADR).Eine detaillierte Beschreibung aller vermittelten Unterweisungsinhalte ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
sich auch in der DGUV Information 214-014 (bisher: BGI 857) "Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte". Relevant ist auch die DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz". In den Merkblättern T 015 "Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten" und T 045 "Tankfahrzeuge" der BG RCI werden weitere Hinweise zu dieser Thematik gegeben. Hinweis:Das ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
, die für die Beförderung von Flüssiggasflaschen besonders relevanten Bestimmungen aus dem umfangreichen Gefahrgut-Transport-Recht sicher und schnell anzuwenden. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer in Kleinbetrieben, die mit ihren Fahrzeugen Flüssiggasflaschen in geringen Stückzahlen zu Betrieben, Baustellen etc. befördern.Unter dem Punkt 7.3.1 ist folgendes zu einer ausreichende Be- und Entlüftung nachzulesen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
und Verkehr (BMDV) angeboten.Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten Fahrzeugen (z. B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert, kann ausreichende Lüftung durch mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm², von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden. Im Betrieb ist darauf zu achten, dass die Lüftungsöffnungen frei und funktionsfähig ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
ist. Die alleinige Angabe des Herstelldatums reicht dann nicht mehr aus. Zu 2.In Behältern beförderter Kraftstoff, der zum Antrieb oder zum Betrieb einer Einrichtung dient und in Fahrzeugen von Einsatzkräften befördert wird, unterliegt nicht den Anforderungen des ADR (Unterabschnitt 1.1.3.3). Bei Fahrzeugen von Einsatzkräften entfällt folglich auch die Mengenbegrenzung auf höchstens 60 l bei tragbaren ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238