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In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klas ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
sich die Freistellung wie folgt:5 l der UN 1120, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 15;7 l der UN 1715, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 21;40 l der UN 2282, Verpackungsgruppe III, Multiplikator 1 = 40;18,5 kg der UN 3288, Verpackungsgruppe I, Multiplikator 50 = 925;5 L der UN 1662, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 15 ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 oder 9 oder Pestizide der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 6.1 enthalten haben, unter den folgenden Bedingungen: – alle Öffnungen mit Ausnahme der Druckentlastungseinrichtungen (sofern angebracht) sind luftdicht verschlossen; – es wurden Maßnahmen getroffen, um unter normalen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
folgende Freistellungen:Klasse 4.2 Verpackungsgruppe I Freistellung 0 kg/lKlasse 4.1 UN 3221 bis 3224 und UN 3231 bis 3240 Freistellung < 20 kg/lKlasse 4.1 UN 3225 bis 3230 Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.2 Verpackungsgruppe II Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.1 Verpackungsgruppe III ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
oder des Verschließens der Verpackung, des Fahrzeugs oder des Containers ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Dicht verschlossene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzündbaren flüssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II oder III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, das Päckchen oder der Gegenstand enthält keine freie ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt werden. Hi ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind, und2.hat den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Gliederungseinheit ii in Verbindung mit Buchstabe c ADR/RID/ADN über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.(2) Der Empfänger im Straßenverkehr darf ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
oder für Freizeit und Sport durchgeführt werden, ist mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitzuführen. Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung. Besser wäre der Transport in einem Anhänger. Während des Transportes gilt ein striktes ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
, dass ein Versandstück das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Grossverpackung oder dem Grosspackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt ist.Die eigentliche Verpackung des Kraftstoffadditiv ist nach den Vorgaben des Artikel 33 der CLP Verordnung zu kennzeichnen.Hinweis:Bei Anwendung der Freistellungen nach Kapitel 3.4 sind folgende Vorschriften des ADR weiterhin ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.Bem. 1. Ein Container, der mit einer Einrichtung zur Verwendung während der Beförderung ausgerüstet ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Rechtsvorschriften über gefährliche Güter, die aus anderen Gründen als aus solchen der Sicherheit im Zusammenhang mit der Beförderung erlassen sind.Es gibt zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die gefährliche Güter betreffen, so z. B.– Atomgesetz,– Chemikaliengesetz,– Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,– Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,– Sprengstoffgesetz,– Strafgesetzbuch ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genomm ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133