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Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten von Installationen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
einer Maschine liegt dann vor, wenn sich durch die Änderung neue oder andere Gefährdungen und Risiken ergeben. Siehe hierzu das Interpretationspapier BMAS und der Länder zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen".Grundlage für eine abschließende Beurteilung, ob es sich um eine "wesentliche Veränderung" handelt, ist die von Ihnen durchzuführende Risikobeurteilung.In jedem Fall ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
, die zusätzliche Maßnahmen erfordern, nicht möglich ist (z. B. wenn die Maschine durch einen zu plötzlichen Stopp zu Bruch gehen würde) oder b) es sich um handgehaltene bzw. -geführte Maschinen handelt. Wenn das separate Not-Halt-Befehlsgerät gemäß a) nicht erforderlich ist, muss zumindest das normale Befehlsgerät für das Stillsetzen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich angeordnet sein, so ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
KomNet ist ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot für die Themenfelder Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, das Ihnen eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte. KomNet bietet keine Beratung in individuellen Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten an.Da Ihre Frage den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft, kann von uns keine abschließende ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Dabei ist auch zu klären, ob es sich bei nötigen Maßnahmen um eine wesentliche Veränderung handelt. Wird eine Maschine wesentlich verändert, gelten die gleichen Anforderungen, die auch für neue Maschinen gelten (dies gilt auch für Maschinen des Eigengebrauchs, also im eigenen Betrieb genutzte Maschinen).Ein Ablaufschema mit Entscheidungsschritten, ob ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Metallarbeiter (Schlosser) kann eine solche Maschine bedienen.Es handelt sich also ausschließlich um normale Arbeitsprozesse.Bei einer Schlosserei als Hersteller wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Holzleitern handelt. Die technischen Rahmenbedingungen finden Sie z.B. in der Normenreihe DIN EN 131 "Leitern" bzw. DIN 4567-3:2019-06 für Bauleitern, DIN EN 61478: 2002-10 für Leitern für Arbeiten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
nicht gefahrlos betrieben werden kann (Schutzleiter/falscher Adapter?, Zugentlastung).Auch wenn es sich um einen temporären Arbeitsplatz handelt, muss für den Einsatz die Voraussetzung eines „sicheren Zustandes“ geschaffen werden. Ein „ordnungsgemäßes, gefahrloses Bedienen“ und eine „bestimmungsgemäße Verwendung“ müssen gewährleistet sein.Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch Wartungsgeräte ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
ist dieser wie ein fertiges Sicherheitsbauteil zu betrachten (vgl. § 2 Nr. 26a ProdSG). 5) Handelt es sich bei den einzeln in den Verkehr gebrachten Komponenten um Produkte oder Verbraucherprodukte, so sind die Anforderungen des § 3 bzw. auch des § 6 ProdSG zu beachten. Bei Türen und Tragkonstruktionen könnte es sich je nach vorgesehenem Verwendungszweck auch um Bauprodukte handeln. Bei elektrischen Komponenten wären ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
keine Gurtpflicht besteht. Zu straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann aber nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde verbindlich Auskunft geben.Bei einem Bagger handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die unter Anhang 1 Ziffer 1 der Betriebssicherheitsverordnung geforderten "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden ...
Stand: 21.05.2021
Dialog: 7760