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Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
bei der Auftragsvergabe bzw. Vertragsgestaltung die erforderlichen Anforderungen, die von der zur Prüfung befähigten Person zu erfüllen sind, formuliert werden. Insofern kann es im Einzelfall notwendig sein, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.Hinweis: Siehe dazu auch TRBS 1203" ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Verbraucher angewendet werden, da sie aufgrund der Nichtzugänglichkeit auch nicht mit einem Prüfgerät nach DIN VDE 0701-0702 geprüft werden können. Die Zugänglichkeit zur Steckdose ist in erster Linie für die Durchführung der Sichtprüfung und die Prüfung des Schutzleiterwiderstandes notwendig. Ggf. kann aber die Niederohmigkeit auch über einen angeschlossenen Verbraucher der Schutzklasse I nachgewiesen ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
auch durch eine gleichzeitige Anwesenheit von Transportfahrzeugen und Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte, also im Arbeitsumfeld des Arbeitsmittels.Dadurch hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV (so wie z. B. bei Gabelstaplern oder Kranen) die von diesem Arbeitsmittel ausgehenden Gefährdungen zu ermitteln und dabei ebenso die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
qualifizierte und erfahrene Monteure oder Monteurinnen der Hersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers.Frage:Welche Qualifikation müssen Regalprüfer für die interne Prüfung (wöchentliche Sichtkontrolle) haben?Die internen Prüfungen werden in aller Regel durch betriebszugehörige Personen durchgeführt. Auch diese müssen – entsprechend ihrer Prüfaufgabe – grundsätzlich ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen."Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der folgendes enthält: • Datum und Ort der Prüfung, • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, • Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, • Angaben über notwendige Nachprüfungen, • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Verwendung, welche gem. § 2 (1) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln erfasst - u.a. das Laden bzw. das Entfernen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
-Elektriker“, mit denen ich zusammenarbeite, könnten prüfen, haben aber die notwendigen Adapter nicht. Vom Hersteller bekomme ich keine Antwort darauf und auch nicht auf meine Bitte, das Prüfprotokoll der Erst-Prüfung zu übersenden. Antwort: Die elektrische Sicherheit muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden (siehe außerdem Abschnitt 9.1 „Prüfgrundlagen“, DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840
bzw. Fachabteilungen. Eine Fachkunde ist u.a. für folgende Arbeiten notwendig: Elektrotechnische Arbeiten - Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4/VDE 0105-100 Errichtung von Gerüsten - Befähigte Person gemäß TRBS 2121 Teil 1 Asbestsanierung - Fachkunde gemäß TRGS 519 Bei Auftragserteilung durch ein Unternehmen sind folgende besondere Pflichten zu beachten: • Vergewissern, dass Beschäftigte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie die notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen.“ Für die Prüfungen vor Inbetriebnahme (Nr. 4.1 im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV) und die wiederkehrenden Prüfungen nach mind. 6 Jahren (Nr. 5.1 im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV) sind die Anforderungen in Nr. 3.3 genannt. „3.3 Abweichend von Nummer 3.1 muss eine zur Prüfung befähigte Person, die Prüfungen nach den Nummern ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Prüfungen gemäß BetrSichV sind hier verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch hier ermitteln, ob von den privat betriebenen Gerätschaften eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und die ggfls. erforderlichen Maßnahmen auch in diesen Fällen eigenverantwortlich festlegen.Hinweis:Aussagen zur Haftung ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grund-maschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches un-terliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586