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(bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. der DGUV Regel 103-011 (bisher: BGR A3). Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk können Sie unter http://publikationen.dguv.de abrufen.Informationen zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel bieten dieDGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, "das ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
- steht:Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.Inhaltlich identisch fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Abs. 6:Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Die Anforderungen zu Prüfungen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" unter Nr. 2.1 ausgeführt: Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.Fest installierte Steigleitern sind demzufolge auch keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
erforderlich werden, z. B. die Nachrüstung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) oder der Austausch einer RCD Typ A gegen eine vom Typ B (siehe auch Abschnitt 3.4.3.2).Des Weiteren fordert die VDE 0105-100 im Abschnitt 5.3 „Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes“ die Überprüfung, ob die geforderten Anpassungen von bestehenden Anlagen, z. B. nach Anhang 1 zu den Durchführungsanweisungen (DA) der DGUV ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Arbeitsmittel übernommen werden, für die schon jetzt besondere Prüfpflichten nach Unfallverhütungsvorschriften gelten. Dies gilt z. B. für Krane, für die die Prüfregelungen der BGV D6 (Krane) und der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze (BGG) 924 (Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen) in den Anhang 3 Abschnitt 1 übernommen wurden..."Da die von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
sind die in Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften genannten Prüffristen zu beachten. Bei ortsbeweglichen Elektrogeräten ist die Prüffrist nach § 5 der DGUV V2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3) und der dazu erlassenen Durchführungsanweisung zu beachten. Dort ist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein Richtwert von 6 Monaten genannt. Auf die DGUV I 211-010 - Sicherheit ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) jährlich zu prüfen sind. Für die Feststellung bzw. Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen (Betriebssicherheit ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Die BetrSichV fordert darüber hinaus, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber entsprechend den nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelten Fristen durch hierzu befähigte ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
für sicherheitsrelevante Einrichtungen, wie z. B. Notstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Entrauchungs- und Alarmierungseinrichtungen etc.) und sechs Jahre für sonstige elektrische Installationen (vgl. PrüfVO NRW § 2 Abs.1).Hierdurch ergeben sich jedoch Überschneidungen mit der DGUV Vorschrift 3, welche im Abstand von max. vier Jahren Prüfungen durch Elektrofachkräfte fordert (Ein Hinweis zur Lösung dieser Thematik ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294