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:"...auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;"Umfassende Erläuterungen hierzu können dem § 41 Auswechselbare Ausrüstung des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.2 entnommen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Anlagen. Geregelt werden nur die Tätigkeiten, die gefährlich bzw. sicherheitsrelevant sind. Der Arbeitgeber muß in seinen Betriebsanweisungen nicht nur Herstellerangaben (aus den mitgelieferten Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsdatenblättern), sondern auch die betriebsspezifischen Einsatzbedingungen und betrieblichen Maßnahmen zur Begegnung der Gefahren ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei diesen Transportfahrzeugen um Maschinen, die gemäß § 2 BetrSichV als Arbeitsmittel für die Arbeit verwendet und zumindest in irgendeiner Form u.a. bedient, an- oder abgeschaltet, instandgehalten, überwacht und betrieben werden. Weiterhin existieren Schnittstellen nicht allein durch die an den Transportfahrzeugen verbauten Bedienelemente zu Beschäftigten, sondern ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchführt.Wer durch eine in § 22 Abs. 1 BetrSichV bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar.Nach § 9 (Ordnungswidrigkeiten) der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Da die beschriebenen elektrischen Geräte vom Pflegepersonal bedient werden, handelt es sich hierbei um Arbeitsmittel. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel zu erstellen. Hierbei hat ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
, Ergebnisse, Prüfer) explizit dargestellt sein (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Die Prüfungen können von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen an die befähigten Personen festgelegt: „3. Zur Prüfung befähigte Personen3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479