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Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten gilt.Für alle Lagereinrichtungen gilt: Sie müssen nach den geltenden Bestimmungen aufgebaut, ausgerüstet und betrieben werden. Hierzu ist die vom Hersteller mitgelieferte ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern" (§ 3 Abs.4 ProdSG).BetriebsanweisungDie Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel. Die Pflicht ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
als Arbeitsmittel an einem Arbeitsplatz zu beurteilen und ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.Dabei hat er die Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der ArbStättV und die Betriebssicherheitsverordnung, für das Laufband als Arbeitsmittel, zu berücksichtigen. Der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt undwegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist unddie Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Der von Ihnen geschilderte Anwendungsfall scheint auf den ersten Blick praktikabel zu sein. Dennoch ist bei der Verwendung eines solchen Hubgerätes bzw. des nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" als Flurförderzeug geltendes Arbeitsmittel die bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen. In aller Regel lassen sich diese Hubwagen ohnehin herstellerseitig schon nicht auf die Hubhöhe ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
Nach § 12 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Arbeiten mit der Motorsäge ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen. Die Pflicht zur Unterweisung richtet sich an den Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Eine Kettensäge, die von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
- zugänglich zu machen. (Ziffer 3.1 Abs. 1 TRGS 555)Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert zu der Thematik:§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
, muss er im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit geeigneter und sicherer ist. Können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Leitern benutzt werden, ergeben sich für den Arbeitgeber weitergehende Pflichten. Er darf nur Leitern zur Verfügung stellen oder selbst benutzen, die nach ihrer Bauart für die jeweils ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507