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Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in de ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungKombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
Zur Interpretation von § 5 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen."Hiermit ist gemeint, dass auch selbst hergestellte Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen beispielsweise der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
Bei kraftbetriebenen Arbeitsmitteln erfolgt eine Umwandlung von Energie, wie z.B. Elektroenergie, Verbrennungsenergie, Windenergie, Sonnenenergie.Handbetätigte Arbeitsmittel sind nicht kraftbetrieben. Somit zählt ein handbetätigtes Rollregal nicht zu den kraftbetätigten Regalen. ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 42796
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
ist die Umsetzung von Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2009/104/EG (vgl. § 9 der BetrSichV 2002)."In Artikel 6 Buchstabe 6 a der Richtlinie 2009/104/EG steht:„Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damitdie Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. …. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach § 14 zu beauftragen sind. Die BetrSichV unterscheidet zwischen der Kontrolle der Arbeitsmittel vor der Verwendung und der Prüfung nach § 14. In § 4 Abs. 5 BetrSichV heißt es:Der ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist mit einer besonderen Gefährdung verbunden. Der Arbeitgeber hat dort nur besonders beauftragte Beschäftigte einzusetzen. Wie die Beauftragung zu erfolgen hat, ist in der Betriebssicherheitsverordnung nicht festgelegt. In den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV und in den Anhängen 2 und 3 der BetrSichV sind für bestimmte Arbeitsmittel Prüfungen durch eine befähigte ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
) entsprechen, d.h. die Grundinstallationen und die baulichen Voraussetzungen müssen der Zonenausweisung nach BetrSichV entsprechen. Die an anderer Stelle installierten Einrichtungen sind vor Inbetriebnahme prüfen zu lassen. Druckgeräte Bei den Druckbehälteranlagen kann nach einer Ortsveränderung eine Prüfung der neuen Aufstellung durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS notwendig sein. Das hängt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
von Verfahren, den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verwendungsformen sowie Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik, 2. Anwendung kollektiver Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, 3. sofern eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137