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Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" ist unter der Nummer 3.4.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Gemäß Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV zur Verfügung stellt, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
Nein, dies ist nicht erforderlich.Nach Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bzw. derjenige, der dem Arbeitgeber gleichgestellt ist, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem (Fern-Notruf) wirksam ist, dass über einen Notdienst ständig erreicht werden kann.In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1). ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
beeinträchtigen (§ 5 Abs. 2 BetrSichV).Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die Pflichten des Arbeitgebers werden unter Nummer 3 der zuvor genannten TRBS 3121 aufgeführt.Unter Nummer 3.2 "Sichere Verwendung" ist u.a. Folgendes nachzulesen:"3.2.1 Betrieb (1) Der Arbeitgeber ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
BetrSichV). Dieser hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (§ 4 Abs. 6 BetrSichV).Gemäß Anhang 1 Nummer 4.6 ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 BetrSichV, regelmäßig ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Anhang IV Ziffer 17 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird eine Maschine als eine Maschine zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, definiert.Nach welcher Vorschrift, Aufzugsrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2a BetrSichV, dazu zählt auch die AufzV) oder Maschinenrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2b ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend zu schützen, fordert die BetrSichV in § 9 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe c Schutzmaßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder die bewegliche Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen. Nach § 4 Absatz 2 BetrSichV haben technische Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 2 Ziffer 4 weitere Informationen. Aufzugsanlagen sind regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nach Anhang 1 Nummer 4.2 festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Nummer 4.3 dürfen im unmittelbarem Bereich einer Aufzugsanlage keine Einrichtungen vorhanden sein, die den sicheren Betrieb gefährden können. Viele Desinfektionsmittel basieren auf der desinfizierenden Eigenschaft von Alkoholen (z.B. Ethanol, iso-Propanol, n- Propanol,...) Oft liegt der Flammpunkt der Desinfektionsmittel bei 23 °C, so ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
für Aufzüge befasst.Gemäß Artikel 3 ist die Maschinenrichtlinie deshalb nicht auf die Aufzüge oder Sicherheitsbauteile anwendbar, die in den Anwendungsbereich der Aufzugsrichtlinie fallen. Es ist zu beachten, dass nach Anhang I Nummer 1.1 der Aufzugsrichtlinie sämtliche relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie, die nicht in Anhang I ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876