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haben. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
nicht für die Wunschvorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arzt/die Ärztin wird das Intervall für die nächste Wunschvorsorge aufgrund der ihm/ihr vorliegenden Befunde und Informationen nach ärztlichem Ermessen und je nach individuellem Erfordernis festlegen und mitteilen. Es handelt sich bei der Wunschvorsorge um eine auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführte Vorsorge, deren Teilnahme für die Beschäftigten ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
sind. Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen, z. B. schriftliche betriebliche Anweisungen, erfolgen." Bei Nadelstichverletzungen beim Umgang mit infektiösem Material sollte eine umgehende Weiterleitung an einen infektiologisch erfahrenen D-Arzt erfolgen.Weitere Informationen bietet auch die berufsgenossenschaftliche Information DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb.Auf die Broschüre der BGW ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
, wenn der oder die Beschäftigte ein früheres Angebot ausgeschlagen hat (§ 5 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).(6) Die Form des Angebots wird in der AMR 5.1, die Vorsorgebescheinigung in der AMR 6.3, die Mitteilung des Arztes an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV in der AMR 6.4 konkretisiert."Punkt 3"(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die BGI 504-25 ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
") aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die DGUV 504-25 (bisher BGI/DGUV-I 504-25) ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
,8h = 85 dB(A) oder LC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten wurde.Wer die Vorsorge durchführt, muss als Arzt oder als Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin trägt die Kosten der Vorsorge." ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
, wenn der oder die Beschäftigte ein früheres Angebot ausgeschlagen hat (§ 5 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).(6) Die Form des Angebots wird in der AMR 5.1, die Vorsorgebescheinigung in der AMR 6.3, die Mitteilung des Arztes an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV in der AMR 6.4 konkretisiert."Die Informationen zur Festlegung der Frist finden sich unter Punkt 3. Insbesondere möchten wir folgende Absätze hervorheben:"(1 ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
zumindestens Angebotsvorsorge nach ArbMedVV angeboten werden. Diese kann nach oder in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung" durch den die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführende(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden.Die durch den beruflichen Aufenthalt in der Wüstenumgebung verursachte Exposition gegenüber Stäuben erfordert -wie auch bei anderen staubbelasteten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten. In der konkretisierenden DGUV Regel 100-001 ist erläutert, dass als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung steht. Die notwendigen Angaben sind stets aktuell zu halten, z. B ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 14073
Arztes oder der behandelnden Ärztin (für Rückfragen).Mitarbeitende der Kindertageseinrichtung, die Medikamente verabreichen sollen, müssen regelmäßig anhand der ärztlichen Verordnung unterwiesen werden.4. Für das Verabreichen eines Notfallmedikaments ist es zusätzlich erforderlich, dass die Beschäftigten folgende detaillierte ärztliche Anweisungen erhalten:• genaue Beschreibung der Notfälle, in denen ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 12117
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden."Die Eignung zum Führen eines Krans kann von ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Fazit:Die ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen müssen klar getrennt werden! Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird klargestellt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt.Bei Tätigkeiten, die das ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Arzneimittel, wie Antidote (Gegengifte), und weitere medizinische Geräte, wie Sauerstoffgeräte, Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), zu den Mitteln zur Ersten Hilfe gehören. Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen. Arzneimittel dürfen ausschließlich vom Arzt verordnet ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 43853
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 Gefahrstoffverordnun ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507