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G 26 Atemschutzgeräte (DGUV Information 240-260; bisher: BGI/GUV-I 504-26) konkretisiert die ArbMedVV. Dort wird bestimmt, dass für Nachuntersuchungen in der Regel die folgenden Fristen gelten: Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten Personen über 50 Jahre: Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Nähere Erläuterungen für den Begriff "regelmäßig" finden sich unter dem Punkt 3 der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/ das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge". Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.(2) Die zweite Vorsorge mussa ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.“ Eine Frist für die Durchführung der Wunschvorsorge wird in der ArbMedVV nicht genannt. Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - hier die AMR 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen", definiert Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV, jedoch ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
in regelmäßigen Abständen angeboten werden. In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" finden sich unter dem Punkt 3 Konkretisierungen für den Begriff "regelmäßig". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"...(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.(9 ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42362
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Hierbei können Sicherheitsdatenblätter wichtige Informationen über Stoffe und Stoffgemische liefern.In der AMR 2.1 werden Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge genannt.Die Stoffe bzw. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebots- bzw. Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen bzw. anzubieten sind, sind in der Verordnung ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42522
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Zunächst sollten Sie klären, ob es bei den vom Arbeitgeber Ihrer Schwiegermutter vorgesehenen Maßnahmen um Maßnahmen handelt, die im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagement - BEM - durchgeführt werden sollen.Rechtsgrundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist § 167 Abs. 2 SGB IX: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wieder ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
zu beachten.Hinweis: Die nach § 14 (2) GefStoffV geforderte arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung als Teil der Unterweisung stellt ausschließlich eine Maßnahme im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Diese dient zur Information der Beschäftigten (einschließlich der Studierenden) über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV haben ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Anmeldung ist erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass die Zwei-Jahres-Frist nicht überschritten wird. Sollte eine rechtzeitige Teilnahme am Erste-Hilfe-Training aus Gründen, die das Unternehmen oder die Versicherten zu vertreten haben, nicht erfolgen können, kommt eine Fortbildung in der Regel nicht in Betracht; eine verspätete Teilnahme am Training wird in der Regel abgelehnt. Die erneute Teilnahme ...
Stand: 05.05.2021
Dialog: 13823