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Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet eine Checkliste zur barrierefreien Gestaltung nicht nur von Gebäuden und Räumen, sondern auch von Arbeitsplätzen: https://www.bghm.de/fileadmin/bghmshop/pdfs/FI-0067-Checkliste-barrierefreie-Gestaltung-von-Arbeitsstaetten.pdf, siehe insbesondere unter Punkt 4 der Checkliste.Das Fachportal barrierefreie Arbeitsgestaltung der DGUV bietet ausführliche H ...
Stand: 26.10.2024
Dialog: 44032
Regelwerke, z. B. das Regelwerk der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. angeboten. Nach Eingabe des Suchwortes "Schweißen" finden Sie hier umfangreiches Informationsmaterial. Weiterhin weisen wir auf die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" hin.Die DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (bisher BGR 500) befasst sich im Kapitel 2.26 mit Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Falls die Schwangere einen nachgewiesenen Titer gegen Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken, Pertussis, Masern und Hepatitis hat, darf sie mit Kindern arbeiten. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen. Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist bis zur Klärung ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde stellen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Versicherte (Arbeitnehmer) sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieses gilt uneingeschränkt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Rechtsgrundlage für den Versicherungsschutz ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) . Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Sie sich grundsätzlich über den Mutterschutz näher informieren möchten, weisen wir auf die ausführlichen Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/mutterschutz hin.2. Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in Zahnarztpraxen" weisen wir ebenfalls hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
anzugeben, sondern auch die Art der Tätigkeit und die Arbeitszeiten.Hinweis:Weitere nützliche Informationen werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefunden werden. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Die Gruppe der über 50-Jährigen wird mit einer besonders deutlichen Zunahme von 23% ab dem Jahr 2010 auf 35 % bis zum Jahr 2015 steigen. Großunternehmen werden weniger Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung haben als kleine und mittelständische Unternehmen, da sie generell als attraktivere Arbeitgeber gesehen werden und über umfassendere Methoden zur Personalrekrutierung verfügen. Fragen Sie I ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3388
"Alles grau in grau?", konkret auf Seite 9. Darin heißt es:"So vermeidet z. B. die OECD eine konkrete Altersangabe. Nach ihrer Definition gelten als ältere Arbeitnehmer diejenigen Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens stehen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben sowie gesund und leistungsfähig sind. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 25256
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen aus dem Umlageverfah ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229