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Jahreshälfte üblicherweise der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis auch in der ersten Jahreshälfte bestanden hat. Näheres ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.Ausnahme:Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Die (stufenweise) Wiedereingliederung (sogenanntes "Hamburger Modell") ist eine Maßnahme nach § 74 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) und soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
. Der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot umzusetzen.Einen finanziellen Nachteil haben Sie durch ein Beschäftigungsverbot nicht zu befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt sowohl beim befristeten als auch beim vollständigen Beschäftigungsverbot in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
hätte. Wird die Veränderung nach Ablauf des Berechnungszeitraums wirksam, ist sie ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit in die Berechnung einzubeziehen. Vorübergehende Verdiensterhöhungen oder -kürzungen, die im Berechnungszeitraum eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht." (Hervorhebungen durch KomNet).Ihr Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn in vollem ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
maßgebend ist:wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Totgeburt: Keine Lebensmerkmale außerhalb des Mutterleibs und bei Geburtsgewicht ab 500 g oder Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche)Für weitere Informationen verweisen wir auf den Leitfaden ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
."Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
überhaupt erst ermöglicht, die Arbeitsausführung erleichtert bzw. die Arbeitsbelastung verringert und die Arbeitssicherheit gewährleistet. Für technische Arbeitshilfen, die nicht in das Eigentum der Arbeitgeber übergehen, können die örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben Zuschüsse bis zur vollen Höhe der Kosten gewähren. Dies gilt nicht nur für die Erst- oder Ersatzbeschaffung ...
Stand: 06.05.2024
Dialog: 43919
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Finanzielle Nachteile müssen Sie bei keiner der genannten Schutzmaßnahmen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Gedanke nicht im Vordergrund steht.Steht der Kommerz im Vordergrund, wie z. B. bei Festwirten, dann gilt bei der Beschäftigung eines Jugendlichen das JArbSchG im vollen Umfang. Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sowie Jugendliche unter 15 Jahren gelten ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Sie oder er darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Frau ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
des Kündigungsschutzgesetzes.Wurde vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat eine Schwangere grundsätzlich Anspruch auf Weiterzahlung ihres Verdienstes nach § 18 MuSchG.Dem Arbeitgeber werden die Kosten für diese Lohnaufwendungen gemäß dem Umlageverfahren U 2 nach § 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen (Krankenkasse der beschäftigten Arbeitnehmerin) in vollem ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Mumps erfolgt mit dem trivalenten MMR-Impfstoff. Die Erstimpfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die Zweitimpfung im zweiten Lebensjahr durchgeführt werden. In speziellen Fällen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann die Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen. Die volle Schutzwirkung wird etwa 4 Wochen nach der Impfung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872