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belegten Sonn- und Feiertag in der betreffenden Woche ein Ausgleich der beschriebenen Art geschaffen werden muss“.Nach Lage der Dinge müssten der 27., 28. und 29.12. als Ausgleich beschäftigungsfrei bleiben.Demgegenüber ist eine Beschäftigung an Samstagen ohne Freizeitausgleich grundsätzlich zulässig, weil dieser Tag als Werktag gilt. Der umgangssprachliche Begriff "Wochenende“ kommt ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden:Fortd ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
, auch wenn sie aus mehreren Stunden Rufbereitschaft besteht.Das Beschäftigungsverbot des § 4 MuSchG ist für den Arbeitgeber bindend. Er darf eine werdende Mutter auch auf deren Wunsch hin nicht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen. Anders sieht es beispielsweise beim Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 6 MuSchG aus. Hier ist eine Beschäftigung der werdenden Mutter unter bestimmten Voraussetzungen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
für den Samstag nur noch 5 Stunden (5 x 8 Stunden + 5 Stunden ergibt 45 Stunden in der Woche bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, die nicht überschritten werden dürfen). Einen Ausgleich für Samstagsarbeit sehen die Arbeitsschutzvorschriften nicht vor.Weiterhin darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
und Zweck der Vorschrift folgende Auslegung ergibt, dass hier ein Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderwochen einschließlich der Sonntage gemeint ist.Das Verbot der Nachtarbeit findet sich im § 5 MuSchG. Die von Ihnen beschriebene Rufbereitschaft in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist danach nicht zulässig. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
von den behinderten Beschäftigten, - durch die Schwerbehindertenvertretung, - durch das betriebliche Eingliederungsmanagement, - durch die Gefährdungsbeurteilung oder - durch Erkenntnisse aus Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt erhalten. (3) Zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) ist das Zwei-Sinne-Prinzip ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
strafbaren HandlungenDie Entscheidung, ob ein besonderer Fall vorliegt, der eine Kündigung rechtfertigt, trifft die zuständige Behörde nach Wertung der getroffenen Feststellungen im Rahmen des Antrages und nachdem sie die werdende Mutter gehört hat. Hinweis:Im Rahmen des U2-Verfahren nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) werden Betrieben auf Antrag ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
der Durchschnittsverdienst weiter gewährt wird. Es könnte auch zu Konflikten mit der gesetzlichen Krankenkasse kommen, die im Rahmen des U2-Verfahrens nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) dem Arbeitgeber die Kosten erstattet.Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als kostenloses Beratungsangebot zum Arbeitsschutz, zur Arbeitsgestaltung und Qualifizierung keine ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) zu hundert Prozent.Bei geringfügig Beschäftigten erstattet die Minijobzentrale/Bundesknappschaft die Kosten. Weitere Informationen hierzu unter www.minijob-zentrale.de. ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten bestehen aber nach dem ArbZG Ausnahmeregelungen. Auf die gesetzlichen Ruhezeiten gem. § 5 ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen, ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 44115