Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
, der Arbeitgeber jedoch eine gezielte Tätigkeit beabsichtigt, so hat er gemäß § 3 Abs. 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) diesen in eine der Risikogruppen 1 bis 4 einzustufen. Dabei ist folgendes zu beachten:Kommen für die Einstufung mehrere Risikogruppen in Betracht, ist der Biostoff in die höchste infrage kommende Risikogruppe einzustufen.Viren, die bereits beim Menschen isoliert wurden, sind mindestens ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit nicht mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 (Mikroorganismen, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können) sowie der Risikogruppen 3 und 4 in Kontakt kommen und damit erhöhten Infektionsgefahren ausgesetzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
in Kontakt kommt oder kommen kann, die in die Risikogruppe 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) einzustufen sind. Weiterhin liegt eine unverantwortbare Gefährdung für eine stillende Frau oder ihr Kind dann vor, wenn sie Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und 3 in Kontakt kommt oder kommen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
. Nach der Biostoffverordnung und dem Mutterschutzgesetz ist nicht allein der Aspekt des Tätigkeitsbereiches für die Feststellung einer Infektionsgefährdung ausschlaggebend, sondern auch die Einschätzung der Expositionsbedingungen.4.) Bei einer Gefährdung werdender oder stillender Mütter durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 oder 4 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden generelle ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
sind in den §§ 9, 11, 12, 13 MuSchG geregelt. Demnach dürfen Schwangere u.a. nicht beschäftigt werden, wenn sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommen oder kommen können und das für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 MuSchG). Die größte Infektionsgefahr ist gerade bei blutigen Eingriffen (invasive ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
: unter 60 % über 60 %leichte Arbeiten: 30 °C 28 °Cmittelschwere Arbeiten: 26 °C 24 °C- Bei der Bodenbearbeitung in Gewächshäusern können z. B. Aspergillus-fumigatus-Sporen von 105 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft auftreten (Risikogruppe 2 gemäß Biostoffverordnung).Beim Shreddern ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
sind oder2. Blei und Bleiderivaten, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende Mütter nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden.Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
und Blutkontakt untersagt. Für Schwangere gilt wegen der Verletzungsgefahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die Betreuung von behinderten, verhaltensgestörten Kindern mit aggressivem Verhaltensmuster (Kratzen, Beißen, Schlagen), die nachgewiesen mit Hepatitis B infiziert sind. Eine Impfung ist nur gegen Hepatitis B verfügbar. Beschäftigte, die mit o. g. Risikogruppen arbeiten, sollen grundsätzlich ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
(Mutterschutzgesetz - MuSchG) sind in den §§ 11 und 12 unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen sowie für stillende Frauen aufgeführt. Hier heißt es:Der Arbeitgeber darf eine schwangere / stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 (im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886