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jede Unfallanzeige in Kopie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz), zu übersenden ist.Auf die weiteren Informationen zum Thema von der DGUV weisen wir hin. ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 11304
für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
Anforderungen.Nähere Ausführungen finden sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Allerdings kann gemäß § 18 ASiG die zuständige Behörde, in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz, dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/ -innen zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
55 und 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) und dem Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften). Nach dem Sozialgesetzbuch VII hat der Unternehmer die dort beschriebenen Maßnahmen zu dulden, was bedeutet, dass er eine spontane Begehung nicht ablehnen kann.Ein Wechselmöglichkeit der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 18632
Ja. Gemäß § 193 Abs. 7 SGB VII "Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer" hat der Unternehmer bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und in Hamburg ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9103
von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige (Arbeitsschutz-) Behörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss.Wir empfehlen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 2378
sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu wenden (§ 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz).Die Aufsichtsbehörde kann dann prüfen, ob die strukturellen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung erfüllt sind und ob ggf. ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung auch psychischer Gefährdungen getroffen werden. ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 13827
ein Abschluss als Bauingenieur erforderlich.Wir empfehlen im Zweifelsfall, die Fragestellung einzelfallspezifisch mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu erörtern und zu klären. ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
nicht. (Quelle: Kommentar "Arbeitssicherheitsrecht" von Spinnarke/Schork).Sofern Sie der Ansicht sind, dass diese Unterstützungspflicht nicht im vollen Umfang gewährleistet worden ist, können Sie sich an die zuständige Arbeitschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
eingeholt werden, da offensichtlich die Beurteilungen weit auseinanderklaffen. Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) beraten ggf. auch bei Einzelfällen.Sofern der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbleiben kann, sollte ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
. der Überwachung der Aufgaben. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde in den anderen Bundesländern finden Sie hier.In Deutschland sind die Unfallversicherungsträger aufgrund ihres autonomen Satzungsrechts (Unfallverhütungsvorschriften - DGUV Vorschirften) ebenfalls für den Arbeitsschutz ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse). Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen usw ...
Stand: 05.02.2017
Dialog: 5702
Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg ist dies das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 4388
-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) Abweichungen von den Mindesteinsatzzeiten zulassen, soweit im Betrieb die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterdurchschnittlich gering sind und die abweichende Festsetzung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Diese Ausnahmemöglichkeit ist allerdings wohl mehr auf langfristige Zustände gerichtet (z. B. Unfall ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
, wie z. B. Bezirksregierung, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzverwaltung. Die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung überwacht in ihrer Zuständigkeit die vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze, Verordnungen etc. zum Arbeitsschutz. In der Arbeitsschutzgesetzgebung sind u. a. Pflichten genannt, die der Arbeitgeber wahrnehmen bzw. erfüllen muss, damit seine Beschäftigten weitgehend vor Gefahren für Leben ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 17567