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Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften? Gibt es Entwicklungsdiagramme zu der Einhaltung der Vorschriften?

KomNet Dialog 5702

Stand: 05.02.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Ich erbitte Informationen über Kontrollen der Durchführung des ArbSchG. Meinen Recherchen zufolge kommen 50 % der Betriebe nicht ihren rechtlichen Pflichten der Gefährdungsbeurteilung nach. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird auch unterdrückt. (siehe Arbeit und Ökologie Briefe, 10/2004, S. 19-22) Von wem wird kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden? Gibt es eine Arbeitsschutzaufsicht? Und wenn ja, wie kommt es zu diesem signifikanten Gesetzesverstoß? Gibt es Entwicklungsdiagramme?

Antwort:

Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse). Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen usw. (vgl. §§ 21 ff.Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).

Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (vgl. §§ 14 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie - selbstredend - der Unfallverhütungsvorschriften (vgl.§ 2 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention").


Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (Mitbestimmung) werden durch diese Behörden nicht überwacht, da es sich hier um kollektives Arbeitsrecht, d.h. Privatrecht und nicht um öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften handelt. Dies ist Aufgabe der Betriebsräte sowie der Gewerkschaften.


Allgemeine Informationen zum Arbeitsschutzsystem in Deutschland finden sich unter http://de.osha.europa.eu/systems/deutsches_arbeitsschutzsystem Statistiken über die Tätigkeit der Behörden sind zentral dem Bericht der Bundesregierung Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu entnehmen (http://www.osha.de/statistics/statistiken/suga/).


Daneben geben einige Länder Berichte über ihre jeweiligen Aktivitäten heraus. Für NRW finden sie die Jahresberichte auf der Internetseite der Arbeitschutzverwaltung NRW. Die Länder führen auch Schwerpunktaktionen durch (Links unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/GDA/GDA.html).