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. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber1.bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3,2.bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 29594
: "Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Grundbetreuung ein Mindestanteil von 20 Prozent für jeden dieser Leistungserbringer anzusetzen." 100 % Einsatzzeit der Grundbetreuung ist also sicherzustellen.In Anlage 2 in Verbindung mit Anhang 3 der Vorschrift werden die in der Grundbetreuung zu leistenden Aufgaben durch Betriebsärzte ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert: "Der Sicherheitsbeauftragte ist unabhängig ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG - hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, 2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Nach § 5 Abs. 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Um ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem SGB VII. Hier werden die Aufgaben und sonstige Regelungen für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen, u. a. in § 22 die Voraussetzung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.In § 23 sind Regelungen zur Aus- und Fortbildung getroffen. Hier ist folgendes nachzulesen:(1) Die Unfallversicherungsträger haben ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30457
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
sind. Während es bei einem internen Betriebsarzt und einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit durchaus angebracht sein kann, diese Aufgaben auch im Organigramm als unmittelbar dem Leiter des Betriebes unterstellte Stabsstelle darzustellen, ist es bei überbetrieblichen Diensten fraglich, ob deren Stellung im Organigramm des Betriebes Niederschlag finden sollte. Deren Aufgaben und Stellung (unmittelbar ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
In § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist Folgendes nachzulesen:"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) gilt: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle fachlich zu beraten. Sie hat die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Bei Bedarf ist die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Erkenntnisse ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Nein, es ist durch den Gesetzgeber keine Einsatzzeit festgelegt. Nach § 9 Absatz 2 Nummer 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Einsatzzeit. ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42502
und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen."Weitere Informationen können auch der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in § 4 Absatz 4 entnommen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Ja.die Regelungen für Brandschutzhelfer richten sich immer an den Arbeitgeber.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Ja, die Regelungen für Brandschutzhelfer gelten unabhängig davon, ob eine Werkfeuerwehr vorhanden ist oder nicht.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883