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sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Nach dem Abschnitt 3.6 ist ein gefangener Raum ein Raum, der keinen direkten Zugang zu einem Flur hat und ausschließlich durch einen anderen Raum zugänglich ist. Dies trifft in Ihrem Fall zu, da ein Fenster nicht als Eingang gesehen werden kann. Somit handelt es sich bei dem von Ihnen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen, dass verke ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind." Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist. Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen."Die LASI Leitlinie LV35 A 6.1. zur BetrSichV führt aus (Hervorh. durch KomNet):"Zugangs-und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen dürfen nur angewendet werden, wenn die Verwendung ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
Gefährdungen ausreichend geschützt sind. Insbesondere müssen sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen an und in Arbeitsmitteln gewährleistet und ein gefahrloser Aufenthalt dort möglich sein. Fazit: Bei der Auslegung der Verkehrs- und Bewegungsflächen ist die Dauer der Benutzung der Maschinen, der Platzbedarf für das Roh- und Fertigmaterial, die Reihenfolge der Bearbeitung der Werkstücke an verschiedenen Maschinen ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen eingesetzt und verfügen als Schutz gegen Ab- oder Hindurchstürzen über eine Fußleiste, die Knieleiste und den Handlauf. Die Fußleiste hat eine Höhe von mindestens 10 cm und ist 1 cm über der Laufebene angebracht. Die Knieleiste befindet sich mittig zwischen Fußleiste und Handlauf, wobei der Abstand zu beiden 50 cm nicht überschreiten sollte." Ob die Notwendigkeit ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen." (Nummer 3.1.2)"Alle Einrichtungen, die als zeitweilige hoch gelegene Arbeitsplätze oder als Zugänge hierzu dienen, müssen insbesondere so beschaffen, bemessen, aufgestellt, unterstützt, ausgesteift und verankert sein, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:Die Arbeitsstättenverordnung ( ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" sowie in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen: Teil 3 Treppen, Treppenleitern und Geländer weisen wir hin. ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
. die Aufstellung eines Sanitärcontainers innerhalb des Betriebsgebäudes oder mit direktem Zugang vom Betriebsgebäude aus, der alle Forderungen der Arbeitsstättenverordnung, des Anhangs sowie der ASR A4.1 erfüllt. Abschließend bleibt zu erwähnen, dass eine gemeinsame Nutzung von Toiletten durch Beschäftigte des "Großkonzerns" und des" Dienstleisters" prinzipiell erlaubt ist. ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549