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, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten,2. die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,3. …….4. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (Absatz 6 Satz 1) und5. das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5. (§ 3 BetrSichV)Siehe auch:Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 - Fußböden wird in Punkt 4, Allgemeines, folgendes ausgeführt:"(12) An dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen, an denen andauernde Steharbeit erforderlich ist, muss der Fußboden ausreichend wärmegedämmt (siehe Abschnitt 7 Absatz 1) und zur Verminderung der Belastungen des Skelett- und Bewegungssystems ausreichend stoßdämpfend und elastisch ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 19628
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Tageslichteinfalls (Anhang Nr. 3.4 Abs. 2), gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen (Anhang Nr. 3.5 Abs. 2) etc.).§ 4 Abs. 5 der ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen hat. Dies wird in Ziffer 5.4 Abs. 4 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 4.4 (ASR A 4.4 - Unterkünfte) nochmals ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt. In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen."Die grundsätzlichen Anforderungen an Handläufe sind in der DGUV Information 208-005 und der ASR A1.8 "Verkehrswege" identisch. Auch in der ASR A1.8 wird ein Handlauf ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 19450
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
getrennte Einheiten sein,2.sie müssen neigbar sein,3.die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,4.die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,5.die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein."Weitere Erläuterungen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 29.08.2025
Dialog: 42920
kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m 2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m 3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m 4. für Räume, in denen eine Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffe besteht ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Mit der Änderung der ASR A2.3 im März 2022 werden die Begrifflichkeiten Hauptfluchtweg (ehemals 1. Fluchtweg) und Nebenfluchtweg (ehemals 2. Fluchtweg) verwendet.Nein, der von Ihnen beschriebene Nebenfluchtweg ist nicht zulässig.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44184
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 42663
,"Erste-Hilfe-KästenJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 4 nachzulesen, dass überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren sind. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
von Pausenräumen sowie von Wasch-, Umkleide- und Toilettenräumen. Vor dem Beginn der Einrichtung einer Baustelle steht aber die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Auf Baustellen kann der Arbeitgeber hierzu auch den Bauherrn/die Bauherrin hinzuziehen. In dieser Beurteilung wird letztlich festgelegt, welchen Gefährdungen die Mitarbeiter an den einzelnen Arbeitsplätzen ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690