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Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
oder Übungsbeobachter (z.B. pro Stockwerk oder Brandabschnitt, Gebäudeausgang, Sammelstelle jeweils eine Beobachterin oder ein Beobachter) zu benennen, welche das Übungsgeschehen wortlos verfolgen und Wahrnehmungen auf einem vorbereiteten Vordruck niederschreiben.Auch bei Übungen gelten die Verhaltensmaßnahmen wie im Ernstfall in Bezug auf sofortige Handlung und das sofortige Aufsuchen der Sammelstelle ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
dem Arbeitgeber in Form von Telearbeit zuhause leisten, gelten grundsätzlich dieselben arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie für Beschäftigte, die im Betrieb ihre Arbeitsleistung erbringen. Dazu zählen unter anderem das ArbSchG und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von „Telearbeit“ werden im Allgemeinen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
(auch: Übungsleitung) sind ausreichend Übungsbeobachterinnen oder Übungsbeobachter (z.B. pro Stockwerk oder Brandabschnitt, Gebäudeausgang, Sammelstelle jeweils eine Beobachterin oder ein Beobachter) zu benennen, welche das Übungsgeschehen wortlos verfolgen und Wahrnehmungen auf einem vorbereiteten Vordruck niederschreiben.Auch bei Übungen gelten die Verhaltensmaßnahmen wie im Ernstfall in Bezug auf sofortige ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
Binnenschiffe mit Gefahrgut sind Steigleitern als Fluchtwege grundsätzlich nicht zugelassen. Es gelten die Vorgaben aus dem ADN 7.1.4.77 und die CIPA Regel Nr. 24.Im Einzelfall wenden Sie sich bei Fragen auch an die zuständige Arbeitsschutzbehörde. ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und dir ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Absatz 1 des Abschnitt 5 "Betreiben ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In den Begriffsbestimmungen unter dem Abschnitt 3.1 Verkehrswege ist nachzulesen:"Verkehrswege sind für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Nach den Begriffsbestimmungen unter Abschnitt 3.3 sind Gänge zur Instandhaltung Verkehrswege, die ausschließlich der Wartung, Inspektion, Instandsetzung ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
zur ArbStättV). Zur Konkretisierung besteht die ASR A3.5 "Raumtemperaturen", in der festgelegt ist, dass in Arbeitsräumen eine Temperatur von 26 °C nicht überschritten werden soll. Diese kann jedoch in Einzelfällen (d. h. auch während ungewöhnlicher Hitzeperioden) bei darüber liegender Außentemperatur überschritten werden.Diese Vorschriften über Temperaturen in Arbeitsräumen gelten ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 4431
. DIN EN 15 512 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“, DIN EN 15095 „Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen“), sind diese abweichenden Anforderungen maßgeblich. Für nicht normativ geregelte Lagereinrichtungen und Ladungsträger gelten die folgenden Anforderungen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter dem Abschnitt 5 sind in der ASR A2.3 maximale Fluchtweglängen genannt. Für Baustellen gelten ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Verwendung (z. B. von Datenbrillen) oder anderer körpergetragener Verwendung (z. B. speziell geeigneter Geräte für den Einsatz unter ungünstigen Arbeitsumgebungsbedingungen) bei jeglicher Verwendung. Hinweise: 1. Die Vorgaben der BetrSichV gelten auch, wenn die Bildschirmgeräte nicht regelmäßig verwendet werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV fallen. 2. Die Schwellenwerte beruhen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
. eine sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (z. B. Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäftigten oder das Arbeiten mit Laptop im Zug oder an einem auswärtigem Ort im Rahmen einer Dienstreise fallen nicht unter den Anwendungsbereich der ArbStättV für Telearbeitsplätze. Frage: → Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und des Luftraums finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. (3) Flächen von lichtdurchlässigen Wänden gelten als bruchsicher, wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfüllen (z. B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas). In der Praxis ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Arten von Sicherheitsglas ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Bei Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden dienstrechtlichen Regelungen. ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278