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eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG). ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bi ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vo ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenv ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
, schnell entfernt wird und nicht in andere Räume des Gebäudes strömt. Am ehesten kommen hierfür Flurenden mit Einsatz von Fenster- oder Wandventilatoren in Betracht, die schadstoffhaltige Luft sofort ins Freie befördern. Damit die Abluft in mehrgeschossigen Häusern nicht von außen wieder in andere Arbeitsbereiche dringen kann, sollten Raucherräume aufgrund des thermischen Auftriebs immer im obersten ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen zur Ver ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Schimmel an den Wänden von Innenräumen kann Befindlichkeits- und Gesundheitsstörungen, u.a. Geruchsbelästigung, Schleimhautreizungen, tränende Augen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, aber auch massive Erkrankungen, u.a. Mykosen und allergische Reaktionen wie Rhinitis, Asthma, Alveolitis hervorrufen. Ursachen dafür sind fast immer bauliche Mängel, z.B. Konstruktionsfehler, unsachgemäße ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Ein Büro ohne ausreichend Tageslicht und ohne ausreichende Belüftung wäre nach deutschem Recht unzulässig. Für die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassen Arbeitsstättenverordnung gilt jedoch das Territorialprinzip, das heißt, sie gelten grundsätzlich nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Einige Rechtsvorschriften ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ei ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Die ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831