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Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt: "6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass d ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen "M0 ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42870
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
-/Bildschirmarbeitsplätzen in folgenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zu finden: DGUV-Information 215-410, bisher BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung DGUV-Information 215-442, bisher BGI 5050: Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von BürosDGUV-Information 215-441, bisher BGI 856: Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Bildschirmarbeitsplätze sind entsprechend der ArbStättV mit Ihrem Anhang, insbesondere der Nummer 6 zu errichten und zu betreiben. Siehe hierzu auch die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
Die Forderung, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden müssen, findet sich nicht nur in Abschnitt 4 Absatz 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", sondern auch in § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst. Damit wird der besondere Rang dieser Forderung deutlich. Eine Ausnahme von dieser Forderung ist nach dem Verordnungstext nur für ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Ihre Beschreibung des Arbeitsplatzes lässt es durchaus plausibel erscheinen, dass eine freie Lüftung über geöffnete Fenster nicht zumutbar ist. In diesem Fall wäre tatsächlich die Lüftung über eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) erforderlich. Letztlich kann die Frage jedoch nur vor Ort geklärt werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzauss ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3641